Springe direkt zum Inhalt , zum Menü .

Der Absatz von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen steigt seit Jahren. EU-weit soll es Höchstmengenbeschränkungen geben. In Deutschland gibt es solche bisher nicht.

Blister mit verschieden farbigen Tabletten
denisismagilov / stock.adobe.com

Nahrungsergänzungsmittel zählen als Lebensmittel und benötigen daher keine Zulassung. Zwar ist es gemäß Artikel 14 Absatz 1 Lebensmittel-Basisvorordnung (EG) 178/2002 generell verboten, nicht sichere Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Nur: Der Nachweis einer Gesundheitsgefährdung durch Nährstoffpräparate ist schwierig. Gleichzeitig ist es fraglich, ob der Warnhinweis „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden." ausreicht, um Gesundheitsrisiken durch Überdosierung zu bannen. Der Plan des EU-Gesetzgebers, mit der Richtlinie 2002/46/EG eine Grundlage für einheitliche Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen, scheiterte im Jahr 2007 daran, dass kein Konsens unter den seinerzeit 25 EU-Mitgliedstaaten zu erzielen war. Damit haben Hersteller von Vitamin- und Mineralstoffpräparaten bis heute praktisch freie Hand bei Rezepturgestaltung und Verzehrempfehlungen.

In Deutschland hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits 2004 eine Risikoeinschätzung zu Höchstaufnahmemengen für Vitamine und Mineralstoffe veröffentlicht. Im Vergleich zu nationalen Festlegungen anderer EU-Mitgliedstaaten erscheinen die BfR-Höchstmengen konservativ. In der Fachliteratur wurden sie kontrovers diskutiert. Letztlich liegt die Umsetzung von Empfehlungen beim deutschen Gesetzgeber. Deutschland fordert nun von der EU-Kommission eine europäische Lösung, unterstützt von 18 EU-Mitgliedstaaten.

Für den Fall eines erneuten Scheiterns der EU-Verhandlungen soll mit den Arbeiten an nationalen Höchstmengen begonnen werden. Das würde die individuelle Produktwahl jedoch nur bedingt erleichtern. Denn Nahrungsergänzungsmittel, die beispielsweise in Dänemark rechtmäßig auf dem Markt sind, sind auch in allen übrigen EU-Mitgliedstaaten verkehrsfähig – selbst, wenn sie den innerstaatlichen Regelungen widersprechen.Dennoch: Eine nationale Regelung würde zur Rechtssicherheit beitragen und die bundesweit einheitliche Kontrolle verbessern.

Den Artikel in Ernährung im Fokus 04 2020 schrieb Dr. jur. Christina Rempe, Fachautorin aus Berlin

Den Originalartikel finden Sie in Ernährung im Fokus 04 2020.

als hilfreich bewerten 0 Versenden