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Gesetze, Richtlinien und Verordnungen legen die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser fest. Diese müssen von den Wasserversorgungsunternehmen und Überwachungsbehörden beachtet werden.

Wasserprobe im Röhrchen liegt auf einem Analysezettel
Fotolia.com/science photo

Ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk, insbesondere die Trinkwasserverordnung, regelt in Deutschland alle Belange rund um unser Trinkwasser: Beschaffenheit, erlaubte Behandlungsverfahren, Transport sowie die Pflichten der Wasserversorger und Überwachungsbehörden. Sie enthält strenge Grenzwerte für eine ganze Reihe von Stoffen und Stoffgruppen. Die gelten für jegliches Wasser, das den Wasserhahn erreicht, egal ob es zum Trinken, Kochen, Duschen oder Blumengießen verwendet wird.

Übergeordnetes Ziel der Trinkwasserverordnung ist die Sicherstellung von einwandfreiem, genusstauglichem und reinem Trinkwasser, dessen Verwendung auch bei lebenslangem Genuss keine gesundheitlichen Gefahren – zum Beispiel durch Krankheitserreger, aber auch durch chemische Stoffe – verursacht.

Die wichtigsten Säulen der Trinkwasserqualität

Hygienisch-mikrobiologische Anforderungen

Strenge Grenzwerte gelten für bestimmte Bakterien wie Escherichia coli, denn diese deuten auf Verunreinigungen hin, die die Gesundheit gefährden können. In der Praxis werden derartige Bakterien nur äußerst selten gefunden. Häufiger kommt es zu Problemen mit Legionellen. Sie können sich in Warmwasserleitungen bei Temperaturen zwischen 30 und 50 Grad Celsius vermehren. Daher sollte die Anlage so eingestellt sein, dass sich das Wasser mindestens einmal pro Tag auf über 60 Grad Celsius erwärmt. Werden Legionellen nachgewiesen, sind sofort geeignete Gegenmaßnahmen (Desinfizierung, Sanierung) durchzuführen.

Beispiele für wichtige Grenzwerte der Trinkwasserverordnung

  • Escherichia coli und Enterokokken: 0/100 ml 
  • Pestizide (Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukte): 0,0001 mg/l pro Einzelsubstanz und 0,0005 mg/l als Summengrenzwerte
  • Nitrat: 50 mg/l
  • Nitrit: 0,5 mg/l
  • Blei: 0,01 mg/l*
  • Chrom: 0,025**
  • Arsen: 0,01 mg/l*** 
  • Cadmium: 0,003 mg/l
  • Kupfer: 2 mg/l
  • Nickel: 0,02 mg/l
  • Uran: 0,01 mg/l

*ab 12. Januar 2028: 0,005 mg/l
**ab 12. Januar 2030: 0,005 mg/l
***ab 12. Januar 2036: 0,004 mg/l

Chemische Anforderungen

Für eine Vielzahl von Stoffen und Stoffgruppen bestimmt die nationale Trinkwasserverordnung Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen, weil dies die Gesundheit schädigen könnte. Schon seit vielen Jahren gibt es deshalb beispielsweise strenge Grenzwerte für Nitrat, Pflanzenschutzmittel sowie Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Cadmium. Über die Zeit fließen auch neue Erkenntnisse aus der Risikoforschung in die Gesetzgebung ein. So etwa wurden im Jahr 2023 weitere Grenzwerte für Trinkwasser verbindlich geregelt, unter anderem für Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) und für Bisphenol A.

Indikatorparameter

Bestimmten Stoffen, zum Beispiel Eisen, kommt eine Indikatorfunktion zu. Auch für sie sind Grenzwerte festgelegt, die jedoch bei einer Überschreitung keine direkte Gesundheitsschädigung erwarten lassen. Aber sie geben wichtige Hinweise auf eine Veränderung der Trinkwasserqualität, die jeweils genauer beurteilt werden muss.
Damiteine schlechte Trinkwasserqualität möglichst früh auffällt, sind die Wasserversorgungsbetriebe dazu verpflichtet, eigene Kontrollen durchzuführen. Kommt es zu Abweichungen, teilen sie diese dem Gesundheitsamt mit, erforschen die Ursachen und treffen Maßnahmen zur schnellen Abhilfe. In regelmäßigen Abständen kontrollieren auch die Gesundheitsämter die Wasserversorger und Einhaltung der Grenzwerte.

Unternehmer und Hausbesitzer in der Pflicht

Bis zur Wasseruhr sind die Wasserversorgungsunternehmen in der Pflicht, gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten. Danach geht die Verantwortung auf die Person, die das Haus besitzt, über. Durch angemessene und intakte Wasserleitungen hat er für eine gesetzeskonforme Qualität des Trinkwassers zu sorgen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Eine aktuelle Analyse des angelieferten Wassers kann man kostenlos beim Wasserwerk anfordern oder auf der jeweiligen Internetseite des Unternehmens sehen. Seit 2023 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur über die Wasserqualität, sondern auch über Preise, Wasserverlustraten oder über Möglichkeiten des Wassersparens informiert werden. Einige Informationen davon muss der Anschlussnehmer, also in der Regel der Hausbesitzer, in Textform zur Verfügung stellen, über andere muss der Wasserversorger auf seiner Internetseite informieren.

Qualitätssicherung von natürlichem Mineralwasser

Um die Reinheit ihrer Produkte zu sichern und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, legen die Mineralbrunnen großen Wert auf die Qualitätssicherung. Qualitätssicherungskonzepte regeln auch die internen Kontrollen, die täglich, teils sogar stündlich, durchgeführt werden. Außerdem werden von jeder Charge Rückstellproben genommen und bis zum Ende der Mindesthaltbarkeit aufgehoben. Aufwändigere Untersuchungen nehmen die staatlich anerkannten Analyse-Institute vor.

Schließlich unterliegt natürliches Mineralwasser wie alle Lebensmittel den Vorschriften der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Deren Grundlage ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Detaillierte Regelungen über die Qualität und Reinheit von natürlichem Mineralwasser bestimmt die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Mit unangemeldeten Betriebsbesichtigungen und gezielten Probennahmen im Abfüllbetrieb und im Handel überprüfen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, ob alle Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden.

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