Die 5 Fertigungsstufen von Convenience-Produkten
: Je mehr Arbeitsschritte bei Convenience-Produkten bereits vom Hersteller erledigt sind, desto höher ist deren Fertigungsstufe und desto weniger Küchenarbeit brauchen Verbraucher*innen für die Zubereitung investieren.
Conveniencestufe I – küchenfertig Küchenfertige Lebensmittel wie geputztes Gemüse oder zerlegtes Fleisch müssen vor dem Garen noch vorbereitet (gewürzt, portioniert, paniert) werden.
Conveniencestufe II – garfertig Garfertige Lebensmittel können ohne weitere Vorbereitung gegart werden. Teigwaren, Tiefkühlgemüse oder paniertes, gewürztes Fleisch gehören zu den garfertigen Convenience-Produkten.
Conveniencestufe III – aufbereitfertig Instantsuppen, Puddingpulver oder Fix-Salatsoßen sind aufbereitfertige Convenience-Produkte. Durch Mischen des aufbereitfähigen Produkts mit weiteren Lebensmitteln oder durch Würzen werden fertige Speisen hergestellt.
Conveniencestufe IV – regenerierfertig Regenerierfertige Convenience-Speisen wie Fertiggerichte oder einzelne Menü-Komponenten werden durch Aufwärmen verzehrfertig.
Conveniencestufe V – verzehr-/tischfertig Verzehr- oder tischfertige Convenience-Produkte sind zum sofortigen Verzehr geeignet. Dazu gehören kalte Soßen, fertige Salate, Smoothies oder Obstkonserven.