Entwicklungen im Lebensmittelrecht 2018
Entwicklungen auf europäischer Ebene
Neue Regelungen zu Kontaminanten in Lebensmitteln
- Mit der Verordnung (EU) 2018/73 (ABl. L 13 vom 18.01.2018, S. 8) werden die Höchstgehalte für Quecksilberrückstände in bestimmten Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft in der Verordnung (EG) Nummer 396/2005 aktualisiert.
- Mit der Empfehlung (EU) 2018/464 (ABl. L 78 vom 21.03.2018, S. 16) hat die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in Zusammenarbeit mit den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmern die Gehalte von Arsen, Cadmium, Iod, Blei und Quecksilber in Seetang, Halophyten und auf Seetang basierenden Erzeugnissen zu überwachen.
- Die Verordnung (EU) 2018/290 (ABl. L 55 vom 27.02.2018, S. 27) legt neue Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester in pflanzlichen Ölen und Fetten sowie Säuglingsanfangs- und Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder fest.
- Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/555 (ABl. L 92 vom 10.04.2018, S. 6) wurde ein neues mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Union 2019 bis 2021 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen und zur Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pestiziden in und auf Lebensmitteln in die Wege geleitet.