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Damit auch wirklich "ein Ei dem anderen gleicht", werden Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert. Der Handel bietet nur Eier der Güteklasse A an, meist in den Gewichtsklassen M und L.

braune Eier
iStock.com/HadelProductions

Güteklassen für Eier

Im Einzelhandel dürfen nur Eier der Güteklasse A verkauft werden, Eier der Güteklasse B sind für die Nahrungsmittelindustrie und Nicht-Nahrungsmittelindustrie vorgesehen.

Güteklasse A oder "frisch"

Eier der Klasse A müssen mindestens folgende Merkmale aufweisen:

  • Schale: normal, sauber, unverletzt
  • Luftkammer: Höhe nicht über 6 mm, unbeweglich
  • Eiklar: klar, durchsichtig
  • Dotter: beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar; beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend
  • Keim: nicht sichtbar entwickelt
  • frei von Ein- und Auflagerungen, zum Beispiel Blutflecken
  • frei von Fremdgeruch

Eier der Klasse A dürfen weder gewaschen noch auf sonstige Weise gereinigt worden sein.

Güteklasse A - Extra

Eier der Güteklasse A dürfen bis zum neunten Tag nach dem Legedatum mit der Zusatzbezeichnung "Extra" oder „Extra frisch“ in Kleinpackungen vermarktet werden. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Auf der Packung müssen deutlich sichtbar und leicht lesbar das Legedatum und die Frist von neun Tagen angegeben sein.
  • Die Luftkammer der Eier darf zum Zeitpunkt der Verpackung nicht höher als 4 mm sein.

Gewichtsklassen für Eier

Es gibt vier Gewichtsklassen für Eier, die EU-weit in der jeweiligen Landessprache als "sehr groß", "groß", "mittel" und "klein" bezeichnet werden. Alternativ oder in Kombination dazu dürfen auch die Kürzel XL, L, M und S auf der Verpackung stehen. Auch die Angabe der Gewichtsspanne ist erlaubt.

Die vier Gewichtsklassen für Hühnereier
Kurzbezeichnung Bezeichnung Gewichtsklasse
S Klein unter 53 g
M Mittel 53 bis unter 63 g
L Groß 63 bis unter 73 g
XL Sehr Groß 73 g und mehr

Kennzeichnung von Eiern

Die Kennzeichnung verpackter und unverpackter Eier ist sehr detailliert geregelt. Diese Pflichtinformationen, beispielsweise zur Herkunft der Eier und Haltungsform der Legehennen, schaffen Transparenz. Sie ermöglichen Verbraucher*innen eine Kaufentscheidung nach persönlichen Vorlieben.

Pflichtinformationen bei verpackten Eiern

Die Verpackung von Hühnereiern muss folgende Angaben tragen:

  • Güteklasse A
  • Gewichtsklasse
  • Art der Legehennenhaltung (Haltungsform)
  • die Erläuterung des Erzeugercodes
  • Nummer der Packstelle
  • Zahl der verpackten Eier
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), maximal 28 Tage nach dem Legen
  • den sinngemäßen Hinweis „Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren

Regelung bei unverpackten Eiern

Bei lose im Einzelhandel angebotenen Eiern sind folgende Angaben auf einem Schild oder Begleitzettel bei der Ware anzugeben:

  • Güteklasse
  • Gewichtsklasse
  • Art der Legehennenhaltung
  • Erläuterung des Erzeugercodes
  • Mindesthaltbarkeitsdatum

Der Erzeugercode auf dem Ei

In der gesamten Europäischen Union müssen Eier der Güteklasse A mit einem Erzeugercode gestempelt werden, aus dem die Art der Legehennenhaltung hervorgeht. Aus dem Erzeugercode geht hervor:

  • Die Art der Legehennenhaltung
  • Die Herkunft des Eies (Herkunftsland und Erzeugerbetrieb)

Der Erzeugercode setzt sich wie folgt zusammen:

Ziffer für die Art der Legehennenhaltung:
0 = Ökologische Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Kleingruppenhaltung/Käfighaltung

Buchstaben des Landes, in dem der Erzeugerbetrieb registriert ist zum Beispiel:
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
IT = Italien
NL = Niederlande

Individuelle Betriebsnummer:
Die Nummer besteht in Deutschland aus dem Bundesland (1.-2. Stelle), dem Betrieb (3.-6. Stelle) und dem Stall (7. Stelle). Somit lässt sich bei Bedarf die Herkunft des Eies genau zurückzuverfolgen.

Zulässig sind weitere freiwillige Angaben auf der Verpackung:

  • Herkunft der Eier und/oder der Hinweis „Ursprung der Eier: siehe Stempel auf dem Ei"
  • Betriebsführungscode des Einzelhandels
  • Legedatum
  • Angaben zur Fütterung der Legehennen
  • Letztes Verkaufsdatum, maximal 21. Tag nach dem Legen; die Qualität der Eier ist bis 7 Tage nach diesem Datum bei sachgerechter Aufbewahrung im Haushalt garantiert.
  • Zusatzbezeichnung „Extra" bzw. „Extra frisch" bis zum 9. Tag nach dem Lege

Bio-Eier sicher erkennen

Bio-Eier sind im Handel anhand der folgenden Kennzeichnungsmerkmale erkennbar:

  • Bezeichnungen wie "Bio" oder "Öko" oder der Hinweis "aus ökologischer Erzeugung" sind geschützt und dürfen nur für Bio-Produkte verwendet werden.
  • Auf der Packung von Bio-Eiern müssen das EU-Bio-Logo und direkt darunter die Öko-Kontrollstellennummer und eine Herkunftsinformation stehen.
  • Die meisten Anbieter im Lebensmitteleinzelhandel verwenden zudem das staatliche Biosiegel.
  • Bei der vorgeschriebenen Stempelung der Eier mit einem Erzeugercode gibt die erste Ziffer die Haltungsform an. "0" steht für "Bio".
  • Die Zeichen von Anbauverbänden wie Bioland, Naturland oder Demeter garantieren, dass neben der EU-Öko-Verordnung auch die in vielen Punkten strengeren Erzeugervorschriften der Verbände eingehalten wurden.

Bilder von glücklichen Hühnern auf dem Eierkarton oder die Bezeichnung "aus kontrollierter Haltung" sind kein Hinweis auf die Bio-Qualität der Eier.

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