- Verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit sind vor allem die Lebensmittelunternehmen.
- Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikobasiert stichprobenartig, ob Lebensmittelunternehmen all ihren Pflichten, insbesondere zur Sicherheit ihrer Erzeugnisse, nachkommen.
- Vor allem der Online-Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln ist sehr groß und schnelllebig. Eine flächendeckende amtliche Kontrolle ist unmöglich.
- Eine gute Information vor dem Einkauf ist wichtig für eine sichere Konsumentscheidung.
Verantwortlich für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln ist vor allem das Herstellungsunternehmen. Es muss geltende Rechtsvorschriften beachten und alles Nötige dafür tun, dass die Einnahme seines Produktes insbesondere nicht gesundheitsschädlich ist. Manchmal tragen auch die Importfirma oder das Handelsunternehmen eine entsprechende Verantwortung oder einen Teil davon. Ob sie all ihre Pflichten einhalten, prüft die in Deutschland zuständige amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder. Unterstützt wird ihre Arbeit durch länderübergreifende Netzwerke, darunter das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF). Das funktioniert vereinfacht ausgedrückt so: Stößt ein Netzmitglied zum Beispiel auf ein unsichere Lebensmittel meldet es diesen Befund an die anderen Netzmitglieder. Häufig lösen Nahrungsergänzungsmittel solche Meldungen aus, zum Beispiel, weil die Produkte nicht zugelassene neuartige Zutaten (Novel Food) enthalten. Oder es werden vermeintlich rein natürliche Schlankheitsmittel oder Potenzmittel als Nahrungsergänzung vertrieben, die verbotene, gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Solche Produkte dürfen nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden.
Trotz Kontrolle bleiben Sicherheitsrisiken
Schwierig ist: Das Angebot ist riesig und schnelllebig, vor allem im Online-Handel. Eine lückenlose Kontrolle durch die Behörden ist unmöglich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher jedes Angebot für Nahrungsergänzungsmittel kritisch hinterfragen. Dabei lautet die Devise: Finger weg von Produkten, die mit Wunderwirkungen beworben werden oder Zutaten enthalten, die unbekannt oder arzneimitteltypisch sind.
Anzeigepflicht ja, aber keine Zulassung
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen deshalb ohne vorherige Zulassung auf den Markt. Sie müssen aber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden – und zwar bevor sie das erste Mal in Deutschland auf den Markt kommen. Damit drückt der Gesetzgeber aus: Wir haben es hier mit einer besonderen Warengruppe zu tun. Die Anzeigepflicht soll der amtlichen Lebensmittelüberwachung helfen, den Markt zu überblicken.
Zuständig für die Anzeige ist das Herstellungs- oder Importunternehmen. Die Anzeige beinhaltet ein Musteretikett. Weitere Angaben, etwa über geplante Werbeanzeigen, sind nicht erforderlich. Das BVL nimmt keine rechtliche Prüfung des Etiketts vor und begutachtet auch nicht die Produktsicherheit. Zuständig hierfür sind die Bundesländer, die die Produkte im Rahmen von risikobasierten Routinekontrollen oder in Folge konkreter Beschwerden prüfen.
Mit viel Eigenverantwortung zum sicheren Einkauf
Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland angeboten werden, müssen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit erfüllen. Das gilt auch, wenn die Personen, die die Produkte vertreiben, ihren Firmensitz nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. In der Realität ist das jedoch oft anders. Das zeigen RASFF-Jahresberichte genauso wie Rechercheergebnisse der Zentralstelle G@ZIELT, mit der in Deutschland der Online-Handel mit Lebensmitteln überwacht wird. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Vorsicht bei Bestellungen aus Drittländern.
Doch auch innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln. Sie betreffen zum Beispiel Stoffe wie das körpereigene Hormon Melatonin. Es beeinflusst das menschliche Wach-Schlaf-Verhalten, und melatoninhaltige Produkte galten in Deutschland selbst in kleinen Dosierungen lange Zeit als zulassungspflichtige Arzneimittel. In Italien hingegen sind Produkte mit denselben Dosierungen schon lange als Nahrungsergänzungsmittel im Handel. Auch zu Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen gibt es EU-weit unterschiedliche Auffassungen. Geplant ist es, sich auf EU-weit einheitliche verbindliche Werte für bestimmte Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln zu verständigen. So oder so gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich immer gut über eine Nahrungsergänzung informieren, bevor sie ein Produkt tatsächlich nutzen.
Klartext Nahrungsergänzung
Die Verbraucherzentrale liefert Verbraucher*innen und Multiplikator*innen eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz sowie Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern.
https://www.verbraucherzentrale.de/klartext-nahrungsergaenzung
Weitere Informationen
Ich habe den Verdacht, dass ein Nahrungsergänzungsmittel nicht sicher ist: Was kann ich tun?
Wer den Verdacht hat, dass ein Nahrungsergänzungsmittel nicht richtig gekennzeichnet ist oder Inhaltsstoffe enthält, die verboten oder nicht sicher sind, kann eine Beschwerde bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachung einreichen. Sie ist im Landkreis oder in den kreisfreien Städten angesiedelt. Die Beschwerde über das Produkt kann dort persönlich, schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden. Sie kann auch anonym erfolgen oder es kann Vertraulichkeit vereinbart werden.
Wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass ein Nahrungsergänzungsmittel die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt, kann sie je nach Art des Verstoßes unterschiedliche Maßnahmen einleiten. Ist das Produkt gesundheitsschädlich, spricht sie ein Verkehrsverbot aus und kann, gegebenenfalls in Absprache mit den Herstellenden, die Öffentlichkeit informieren. Das geschieht in der Regel über das Portal www.lebensmittelwarnung.de.
Wie groß ist das Risiko einer Überdosierung durch Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel sind Konzentrate von beispielsweise Vitaminen oder Mineralstoffen. Schon der Verzehr einer Portion kann daher große Mengen einzelner Stoffe liefern. Auch um eine mögliche Überdosierung zu verhindern, muss auf jedem Nahrungsergänzungsmittel eine Verzehrsempfehlung stehen und der Hinweis, dass diese nicht überschritten werden darf. Die Gehalte in einer Portion und die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisseswerden von Herstellungsunternehmen eigenverantwortlich festgelegt. Sie soll einen sicheren Verzehr des Produktes gewährleisten – eine Überdosierung also sicher ausschließen.
Einige auf dem Markt erhältliche Nahrungsergänzungsmittel sind allerdings höher dosiert, als Fachleute es empfehlen. Das zeigen zum Beispiel entsprechende Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) sowie Marktchecks der Verbraucherzentralen und Produktuntersuchungen der Stiftung Warentest.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher die Verzehrempfehlungen auf dem Etikett mit unabhängigen Empfehlungen zur Nährstoffaufnahme, etwa von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, abgleichen. Sinnvoll ist außerdem, ärztlich oder im Rahmen einer Ernährungsberatung zwei Fragen zu klären: Habe ich überhaupt einen Bedarf für das Produkt? Und nehme ich bereits andere Präparate, die diese Nährstoffe ebenfalls enthalten?
Wann eine Überdosierung konkret vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn jeder Mensch reagiert individuell. Und je nach Art und Dosierung eines Stoffes sowie Dauer einer überhöhten Zufuhr können Symptome und langfristige Gesundheitsfolgen sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von zum Beispiel Übelkeit, Kopfschmerz, brüchigen Fingernägeln bis hin zu Herz-Kreislauf-Störungen, Nierenleiden oder einem erhöhten Risiko für bestimmte Krebserkrankungen.
Wie ist die Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union geregelt?
Deutschland ist einer von derzeit 27 Mitgliedstaaten der Euroäischen Union (EU) und damit Teil des EU-Binnenmarkts. Auf dem EU-Binnenmarkt können unter anderem Waren wie Lebensmittel frei gehandelt werden. Es gibt keine Grenzkontrollen und Zollabgaben innerhalb der EU. Die Außengrenzen der EU werden gemeinsam kontrolliert.
Deshalb haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einheitliche Standards zur Lebensmittelsicherheit und zum Täuschungsschutz geeinigt. Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat legal auf dem Markt sind, dürfen zumeist auch in allen anderen EU-Ländern frei verkauft werden.
Welche Pläne hat die EU zur Festlegung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln?
Im Jahr 2002 wurde auf EU-Ebene eine Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel erlassen. Sie sieht unter anderem vor, dass EU-weit einheitliche und verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe festlegt werden. Über mehrere Jahre versuchten die EU-Mitgliedstaaten sich auf solche Werte zu einigen. Dies gelang bislang nicht. Im Rahmen ihrer Kontrollen müssen die örtlich zuständige Behörden somit stets im Einzelfall entscheiden, ob ein Produkt aufgrund seiner Dosierung tatsächlich sicher ist oder nicht. Es fehlt an Rechtssicherheit für alle auf dem Markt Beteiligten. Einige EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel Italien, haben daher bereits nationale Regelungen getroffen. Das aber beinträchtigt den EU-Binnenmarkt.
Unterstützt von 18 EU-Mitgliedstaaten forderte Deutschland daher im Mai 2020 die EU-Kommission erneut auf, EU-weit einheitliche und verbindliche Höchstmengen festzulegen. Die EU-Kommission hat die diesbezüglichen Arbeiten daraufhin wiederaufgenommen.
Was sind neuartige Lebensmittel (Novel Food) und warum müssen sie zugelassen werden?
Welche Produkte in welchem Umfang und welcher Zubereitungsform als Lebensmittel verzehrt werden können, basiert überwiegend auf Erfahrungswissen. Dieses wird über Generationen hinweg und meist kulturell begrenzt weitergegeben. Bekannt ist zum Beispiel, dass Bohnen vor dem Verzehr gekocht werden müssen, andernfalls sind sie unverträglich. Bei gänzlich unbekannten Lebensmitteln kann solch ein Erfahrungswissen nicht vorrausgesetzt werden.
Deshalb wurde auf EU-Ebene in den 1990er Jahren eine Zulassungspflicht für sogenannte neuartige Lebensmittel (Novel Food) eingeführt. Vereinfacht ausgedrückt fallen unter den Begriff exotische Lebensmittel aus Drittstaaten, deren Verzehr innerhalb der EU unüblich ist. Auch bestimmte Herstellungstechniken, etwa eine UV-Bestrahlung von Hefe zur gezielten Vitamin D-Anreicherung, gelten als neuartig.
Voraussetzung für eine Novel-Food-Zulassung eines Lebensmittels ist eine positive Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Über die Zulassung entscheidet die EU-Kommission. Welche Produkte als Novel Food und unter welchen Bedingungen auf den Markt gebracht werden dürfen, regelt die Verordnung (EU) 2017/2470.
Rund 70 solcher Zulassungen betreffen auch Nahrungsergänzungsmittel, darunter zahlreiche Zubereitungen aus Pflanzen, Pilzen, Algen oder tierischen Quellen. Eine Novel-Food-Zulassung sagt nichts darüber aus, dass die Produkte einen Nutzen für die Gesundheit haben.