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Energiekick aus der Dose? Energydrinks enthalten eine hohe Dosis Koffein, oft weitere aufputschende Stoffe und oft jede Menge Zucker. Daher sind sie insbesondere für Kinder nicht zu empfehlen.

Dosen mit der Aufschrift "Energy Drink"
Fotolia.com/destina
  • Ein Teil der Kinder und Jugendlichen konsumiert regelmäßig Energydrinks.
  • Energydrinks enthalten große Mengen an Koffein und sind meist sehr zuckerhaltig.
  • Eine hohe Koffeinaufnahme kann bei Kindern und Jugendlichen zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
  • Auf den Koffeingehalt bezogene Werbeslogans wie „spendet Energie“ oder „fördert die Ausdauer“ sind EU-weit unzulässig. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Grund für dieses Verbot.

Diese Informationen gibt es auch in Einfacher SpracheEnergydrinks bescheren der Lebensmittelwirtschaft, beispielsweise dem Handel seit Jahren hohe Zuwachsraten. Kein Wunder, denn sie versprechen ihren Kund*innen den besonderen „Kick“: Man ist angeblich länger wach, soll sich besser konzentrieren können und leistungsfähiger sein. Kaum eine Trendsportart, die nicht Werbung macht für "Energy". Der Koffeingehalt dieser koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke liegt mit 32 Milligramm pro 100 Milliliter mehr als doppelt so hoch wie bei handelsüblichen Cola-Getränken. Außerdem enthalten die vermeintlichen Muntermacher in der Regel noch die Stoffe Taurin, Inosit und Glucuronolacton. Oft ist auch der Zuckergehalt der Getränke beträchtlich. Manche Energydrinks enthalten anstelle von Zucker Süßungsmittel.  Für deren Einsatz gelten Höchstmengen. Ob der Konsum von Süßungsmittel auch bei Überschreitung dieser Höchstmengen gesundheitlich unbedenklich ist, lässt sich mangels wissenschaftlicher Studien noch nicht klar sagen.

Koffein: Zutat mit Nebenwirkungen

Schon der Name „Energydrink“ verspricht Großes. Und tatsächlich fördert Koffein - je nach Konzentration – die Wachheit und die Aufmerksamkeit. Das bestätigte unter anderem die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem Gutachten aus dem Jahr 2015. In höheren Dosen können allerdings Symptome wie Schlafstörungen oder allgemeine Verhaltensänderungen auftreten. Das  EU-Parlament hat aus diesem Grund verhindert, dass Energydrinks mit positiven gesundheitlichen Wirkungen werben dürfen. Denn Wachheit ist nicht unbedingt eine positive gesundheitliche Wirkung.

Auf nationaler und europäischer Ebene wird außerdem darüber diskutiert, ob die Gesetzeslage zu Höchstwerten und Warnhinweisen bei Energyd-Drinks   und anderen koffeinreichen Produkten im Sinne des gesundheitlichen Verbraucher*innenschutzes ausreichend ist, um Verbraucher*innen, darunter insbesondere Kinder und Jugendliche, vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Mehr Wissen über einen möglichen Energy-Kick: die EDKAR-Studie

Seit 2021 läuft eine Datenerhebung unter Jugendlichen in Berlin, die dazubeitragen soll, den Energydrink-Konsum und dessen gesundheitlichen Auswirkungen bei der Zielgruppe besser einschätzen zu können. Die Studie erfolgt unter Regie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Zusammenarbeit mit der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Sie gliedert sich in eine Online-Befragung zum Verzehr von Energydrinks sowie zum Freizeit- und Gesundheitsverhalten sowie eine medizinische Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems.

Weitere Informationen: www.bfr.bund.de/de/edkar.html

 

Immer etwas Neues

Das Angebot an Energyd-Drinks wird immer variantenreicher: Galt die 250-ml-Dose noch vor wenigen Jahren praktisch als Standard, kommen die koffeinreichen Getränke heute auch in 500-ml-Dosen oder in Flaschengrößen von einem oder eineinhalb Litern in den Handel. Mit exotischen Zutaten wie Açcai, Fruchtsaftanteilen bis zu 50 Prozent, Molkezusätzen oder dem natürlichen Koffeinlieferanten Guarana wird das einst eher synthetisch anmutende Image der Energyd-Drinks mächtig aufpoliert. Selbst einige Bio-Lebensmittelunternehmen haben Energydrinks mittlerweile in ihr Produktpalette aufgenommen.

Trailer zum Video "Mein Herz für Energy"


Wie gehen Jugendliche eigentlich mit Energydrinks um? Bei unserer Recherche haben wir von der Verbraucherschutzredaktion des BZfE einen 17-jährigen Schüler getroffen. Er trank mehrere Dosen täglich und klagte über Atemnot. Die Untersuchung beim Herzspezialisten brachte keine guten Nachrichten.

Mein Herz für Energy - eine Fallstudie zu Energydrinks

Wer sich nicht gleich gesamten Film anschauen möchte, erfährt im Trailer, worum es geht.

Weitere Informationen zu Energydrinks

Bergen Energydrinks wegen ihres Koffeingehaltes ein Gesundheitsrisiko?

Pauschal lässt sich diese Frage kaum beantworten, denn die Menschen – ob gesund, Kind, schwanger oder beispielsweise herzkrank – reagieren unterschiedlich auf Koffein. Einem Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2015 zufolge vertragen erwachsene Gesunde in der Regel 400 mg Koffein pro Tag. Dabei sollte eine Verzehrsdosis, das heißt die aufgenommene Menge pro Portion, höchstens 200 mg Koffein betragen. Das entspricht ungefähr 500 ml eines handelsüblichen Energydrinks. Für einen 10jährigen aber, der rund 30 Kilo wiegt, wäre selbst eine 250-ml-Dose pro Tag nach dem EFSA-Gutachten schon kritisch. Denn für Kinder gilt laut Risikobewertung eine Einzeldosis von höchstens 3 mg Koffein pro kg Körpergewicht als sicher, was also einem Höchstwert von circa 90 mg Koffein entspräche.

Vom Koffeingehalt abgesehen bewerten Ernährungsfachleute Energydrinks generell skeptisch – wegen ihres hohen Zuckergehaltes, teilweise aber auch wegen ihres Gehaltes an anderen typischen Zutaten wie Taurin, Glucuronolacton und Inosit, deren Wechselwirkungen untereinander und in Verbindung mit Alkohol noch nicht ganz klar sind. So äußerte das Bundesinstitut für Risikobewertung nach einer Anfang 2014 publizierten Stellungnahme Bedenken bezüglich eines kombinierten Konsums von Energydrinks mit Alkohol beziehungsweise körperlicher Anstrengung, etwa beim Sport oder Tanzen. Untersucht wurde seinerzeit das Trinkverhalten von Menschen mit hohem Energydrink-Konsum auf Musik-Festivals und Sportveranstaltungen. Klar ist: Energydrinks sind keine Durstlöscher. Dazu sind und bleiben „Klassiker“ wie Mineralwasser, Saftschorlen und ungesüßte Tees immer noch die beste Wahl.

Welche Wirkungen haben Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton im Körper?

Koffein steigert die Herzfrequenz und stimuliert das zentrale Nervensystem, was die Konzentrationsfähigkeit und Wachsamkeit erhöht. Koffein kann in geringen Dosierungen zwar anregend wirken, ein hoher Koffeinkonsum kann jedoch zu Konzentrationsstörungen und innerer Unruhe führen.
Taurin ist ein Abbauprodukt von Aminosäuren (Eiweißbausteinen), die der Körper selbst in ausreichender Menge produzieren kann und auch in Lebensmitteln, vor allem in Fisch und Fleisch vorkommt. Taurin ist am Fettstoffwechsel und an der Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und des zentralen Nervensystems beteiligt. Diese Substanz soll die körperliche und mentale Leistungsfähigkeit steigern, wissenschaftlich allgemein anerkannt sind diese Wirkungen allerdings nicht.
Glucuronolacton wird auch vom menschlichen Körper aus Glukose gebildet wird. Der Körper nutzt diesen Stoff, um Fremdstoffe auszuscheiden.
Inosit ist ein Zuckeralkohol, der in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln sowie im menschlichen Körper vorhanden ist. Es soll die Fettverbrennung und Gedächtnisleistung steigern, was allerdings wissenschaftlich umstritten ist.

Gelten für Koffein, Taurin, Inosit, Glucuronolacton Höchstmengen?

Die nationale Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV) legt verbindliche Höchstmengen für Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton in Erfrischungsgetränken fest:

  • Koffein 320 mg / l
  • Taurin 4.000 mg / l
  • Inosit 200 mg / l
  • Glucuronolacton 2.400 mg / l

Eine 250-ml-Dose eines Energy-Drinks kann also bis zu 80 mg Koffein enthalten. Das entspricht ungefähr einer Tasse Filterkaffee (200 ml). Handelsübliche Cola-Getränke enthalten in der Regel weniger als 150 mg Koffein pro Liter. Folglich beträgt der Koffeingehalt eines Energy-Drinks üblicherweise rund das Doppelte von Cola.

Übrigens: Energy-Shots sind keine Erfrischungsgetränke, sondern werden als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht. Für sie gelten daher die in der FrSaftErfrischGetrV festgelten Koffein-Höchstmengen nicht. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten insbesondere die Vorgaben der Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Danach muss auf ihrem Etikett die täglich empfohlene Verzehrsmenge angegeben sein. Verpflichtend ist außerdem der Warnhinweis "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden".

Wie müssen Energydrinks gekennzeichnet werden?

Für Energydrinks gelten grundsätzlich dieselben Kennzeichnungsvorschriften wie für andere vorverpackte Lebensmittel auch. Angegeben werden müssen: die Bezeichnung, ein Zutatenverzeichnis mit gegebenenfalls besonders hervorgehobenen allergenen Zutaten, eine Nährwerttabelle, der Hersteller, Verpacker beziehungsweise ein in der EU niedergelassener Importeur, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Füllmenge und die Losnummer.

Beträgt ihr Koffeingehalt mehr als 150 Milligramm pro Liter – was in der Regel der Fall ist – ist für die Getränke außerdem der Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ vorgeschrieben. Er muss zum die Angabe des tatsächlichen Koffeingehalts in mg/100 ml des jeweiligen Produktes ergänzt werden. Diese Hinweispflicht gilt übrigens für alle koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter, sofern diese nicht auf Basis von Kaffee oder Tee hergestellt sind und dies aus ihrer Bezeichnung hervorgeht.

Werden Energydrinks, offen beispielsweise in Gaststätten ausgeschenkt, muss klar ersichtlich sein, dass es sich dabei um ein koffeinhaltiges Getränk handelt. Dabei ist – wie bei anderen koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit einem Koffeingehalt größer 150 mg/l – die Angabe „erhöhter Koffeingehalt", gefolgt von der Angabe des Koffeingehaltes in Klammern in mg/100 ml vorgeschrieben. Diese Angaben stehen entweder in der Getränkekarte oder auf einem Aushang. Sie dürfen auch als Fußnote angebracht werden.

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