- Speiseinsekten gehören für mehr als ein Viertel der Weltbevölkerung ganz selbstverständlich auf den Speiseplan, weil sie schmecken, nahrhaft und vergleichsweise gut verfügbar sind.
- Auch Menschen in Europa interessieren sich zunehmend für essbare Insekten.
- Wer in Deutschland Speiseinsekten oder insektenhaltige Lebensmittel kaufen möchte, wird immer leichter fündig.
- Obwohl viele Europäer*innen die Vorteile des Verzehrs von Insekten kennen, würden die meisten keine essen wollen. Verkostungen könnten helfen, diese innere Abwehr zu überwinden.
Die Menschen sollten weltweit mehr Insekten essen. Mit dieser Idee setzte die Welternährungsorganisation FAO im Jahr 2013 eine öffentliche Diskussion in Gang, die mittlerweile praktisch in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Wer heute Burger-Patties aus Buffalo-Würmern, Snackriegel mit Grillenmehl oder Mehlwurm-Pasta sucht, wird oft schon im nächstgelegenen Supermarkt fündig. Und wenn nicht dort, dann zumindest in einschlägigen Online-Shops. Denn seitdem rechtlich klar ist, unter welchen Bedingungen Speiseinsekten in der Europäischen Union als Lebensmittel angeboten werden dürfen, ist die exotische Kost im Aufwind. Noch stecken vor allem kleinere Start-ups hinter dem neuartigen Lebensmittelangebot. Das aber könnte sich bald ändern.
Insekten auf dem Speiseplan: gut für Mensch und Umwelt
Für rund zwei Milliarden Menschen, insbesondere in Afrika, Lateinamerika und in Teilen Asiens, sind essbare Insekten seit jeher ein ganz normaler Bestandteil der Ernährung. Aus guten Gründen: In den kleinen Tieren stecken jede Menge hochwertiges Eiweiß, Ballaststoffe und viele Mikronährstoffe, die für den Menschen wichtig sind. Allerdings greift ein pauschales Urteil zum Nährwert von Insekten zu kurz. Denn es gibt weltweit rund 2.000 essbare Spezies. Ihr jeweiliger Nährwert hängt auch davon ab, in welchem Entwicklungsstadium sich das Tier befindet und was es gefressen hat. Bei einem Nährwertvergleich mit Fleisch der Tierarten Rind, Schwein und Geflügel aber können beispielsweise Heuschrecken, Mehlwurm und Seidenraupe gut mithalten. Je nach Fokus gelten sie sogar als nahrhafter.
Auch für die Umwelt und das Klima könnte es vorteilhaft sein, Insekten in den europäischen Speiseplan aufzunehmen: Sie brauchen durchschnittlich nur zwei Kilogramm Futter, um ein Kilogramm Körpermasse aufzubauen. Rinder hingegen benötigen dafür acht Kilogramm Futter. Die Zucht von Insekten ist außerdem weniger landabhängig, ihr Wasserbedarf geringer als der herkömmlicher Nutztiere.
So kommen Insekten auf den Teller
Traditionell werden essbare Insekten wild gesammelt, manchmal mit der Hand, oft mit Hilfe von Netzen. Dabei locken Lichtfallen die Tiere an, oder sie werden mit Stöcken aus den Bäumen geschlagen. Einige Arten, etwa den Seidenspinner, gibt es aber auch als Zuchtware. Für die lokalen Märkte in Thailand, Vietnam oder Laos werden etwa Heuschrecken in Kleinfarmen, oft im Hinterhof, produziert. Insekten, die in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten als Lebensmittel angeboten werden, stammen in der Regel aus industriellen Produktionssystemen, oft aus Kanada. In solchen Systemen können täglich bis zu 250 Tonnen Insekten produziert werden.
Insekten haben je nach Art sehr unterschiedliche Ansprüche, etwa an die Umgebungstemperatur, die Luftfeuchtigkeit oder die Lichtverhältnisse. Das sind gut gehütete Geschäftsgeheimnisse eines jeden Züchters. Klar ist nur so viel: Sollen die Tiere später als Lebensmittel angeboten werden dürfen sie nicht alles fressen, was ihnen vielleicht schmecken würde. Catering-Reste, Fäkalien und Abfälle sind tabu.
Sind die Tiere „schlachtreif“, werden sie durch Hitze oder Kälte getötet und als Ganzes getrocknet, vermahlen oder zu einer Paste verarbeitet. Eventuell enthaltene Bakterien, Parasiten oder Viren werden durch geeignete Verfahren abgetötet. Das geht zum Beispiel thermisch durch Pasteurisation, durch Sterilisation oder durch Bestrahlung.
Typisch für das bisherige Angebot in Deutschland sind insbesondere Produkte, die Insekten als Zutat enthalten. Ganze Insekten sind eher im Onlineverkauf zu finden. Frischware oder gar lebende Speiseinsekten bietet der Handel in Deutschland bislang nicht an.
Ohne Risikobewertung keine EU-Vermarktung essbarer Insekten
Ein Kernziel des EU-Lebensmittelrechts ist, dass nur sichere Lebensmittel auf den EU-Markt gelangen. Es gibt daher rechtliche Hürden, die manch ein exotisches Lebensmittel überwinden muss, selbst wenn es in Drittstaaten seit Menschengedenken tagtäglich verzehrt wird.
Für Speiseinsekten heißt das: Sie dürfen erst auf den EU-Markt, nachdem sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Dazu muss ihre Sicherheit durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft werden. Dann entscheidet die EU-Kommission, ob das Produkt als sogenanntes neuartiges Lebensmittel (Novel Food) auf den Markt darf. Rund 15 Anträge zur Risikobewertung verschiedener Insekten sind in den letzten Jahren bei der EFSA eingegangen, beispielsweise zur Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor larva, Mehlwurm). In einer Anfang 2021 veröffentlichten Stellungnahme schreibt die EFSA, dass der getrocknete Mehlwurm ganz oder als Pulver vermahlen bedenkenlos als Lebensmittel verzehrt werden kann. Daraufhin stimmte auch die EU-Kommission seiner Vermarktung zu: Seit Juni 2021 darf er als ganzes Insekt oder in Pulverform sowie als Zutat in bestimmten Erzeugnissen wie Keksen, Teigwaren oder Gerichten aus Hülsenfrüchten in der EU vertrieben werden. Bis einschließlich Januar 2023 wurden insgesamt vier Speiseinsekten von der EU-Kommission als neuartiges Lebensmittel zugelassen: Neben dem Mehlwurm sind das die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus, Buffalowurm) und die Hausgrille (Acheta domesticus), auch als Heimchen bezeichnet. Festgelegt ist jeweils eine konkrete Bezeichnung des Insektes und in welcher Form es angeboten werden darf – ob als Ganzes oder pulverisiert, getrocknet oder gefroren. Oft sind all diese Eigenschaften zulässig. Außerdem ist festgelegt, in welchen Lebensmitteln die Insekten als Zutat verwendet werden dürfen.
Ein Risiko des Insektenverzehrs besteht darin, dass er bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen auslösen kann. Das sagt die EFSA übereinstimmend mit anderen Fachinstitutionen. Diese Erkenntnis berücksichtigt auch die EU-Kommission in all ihren Zulassungen. Ganz gleich, um welche der zugelassenen Insektenarten es sich handelt: Lebensmittel mit oder aus Insekten müssen immer den Hinweis tragen, dass ihr Verzehr bei Menschen mit einer bekannten Allergie gegen Krebstiere sowie Hausstaubmilben allergische Reaktionen auslösen kann.
Speiseinsekten im Fokus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat im Rahmen eines Schwerpunktprogramms ganze und gemahlenen Insekten sowie daraus hergestellte Lebensmittel unter die Lupe genommen. Insgesamt waren die Proben wenig auffällig. Mykotoxine oder bedenkliche Gehalte toxischer Elemente konnte das LGL nicht nachweisen, die Kennzeichnung gab kaum Grund zur Beanstandung. Anlass zu regelmäßigen Prüfungen sieht das LGL jedoch im mikrobiologischen Bereich. 17 Prozent der Insekten-Proben wurden wegen sehr hoher Gehalte von Bacillus cereus als gesundheitsschädlich beanstandet, bei weiteren 10 Prozent war der Gehalt auffällig. Bacillus cereus kann Übelkeit, Durchfälle und Erbrechen auslösen.
Insekten als Fleischalternative der Zukunft
Viele Menschen versprechen sich von essbaren Insekten weit mehr als ein bisschen Abwechslung auf dem Teller. Laut FAO können die kleinen Tiere einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Nahrungssicherung leisten.
Zum Beispiel könnte ihre Ernte oder Zucht neue unternehmerische Chancen eröffnen, insbesondere außerhalb Europas und für Frauen und Menschen ohne Grundbesitz. Vor allem aber werden Speiseinsekten als alternative tierische Eiweißquelle, also als Ersatz für Fleisch, diskutiert. Das ist angesichts der steigenden Weltbevölkerung ein wichtiger Punkt: Schätzungen zufolge werden bis zum Jahr 2030 über 9 Milliarden Menschen auf der Erde leben. Sie alle – und auch ihre Nutz- und Haustiere – brauchen Eiweiß.
Aus ernährungsphysiologischer und ökologischer Sicht spricht einiges dafür, hier auch auf Insekten zu setzen.
Noch aber bleiben Fragen offen, etwa zum Tierwohl. Würde sich die Insektenkost hierzulande etablieren, wären Insekten nach gängiger Rechtsauffassung Nutztiere. Dann kämen auch für sie einschlägige Vorschriften zur Tiergesundheit bei der Haltung und der „Schlachtung“ zum Tragen.
Verbraucherwahrnehmung und Akzeptanzsteigerung
Auch wenn der Kopf sagt, dass Speiseinsekten eine zentrale tierische Eiweißquelle der Zukunft sein könnten, spricht das Bauchgefühl vieler Menschen gegen ihren Verzehr. Zahlreiche Verbraucherbefragungen zeigen, dass sich in Deutschland ungefähr 20 Prozent der Bevölkerung vorstellen kann, Insekten zu essen. In einer Umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von 2016 waren es sogar nur 10 Prozent. Weitere rund 30 Prozent sagten in dieser Umfrage, sie würden Insekten als eine Art Mutprobe essen. Als Hauptgrund für diese Zurückhaltung wird die Ekelbarriere genannt, gefolgt von Hygienebedenken und fehlenden Gewohnheiten.
Evolutionär betrachtet überrascht das Ekelgefühl in der hiesigen Bevölkerung kaum, schließlich nehmen wir Insekten oft als Lebensmittelschädlinge wahr. Und das, obwohl bereits einige Insekten in der Lebensmittelherstellung eine Rolle spielen, etwa die Honigbiene oder die Scharlach-Schildlaus (Coccus cacti) bei der Extraktion des Farbstoffs Echtes Karmin (E 120). Doch der Ekel ist auch ein Schutzmechanismus, der uns davor bewahren soll, Ungenießbares oder gar Schädliches zu essen. Aufklärung und Bildung können solch einem Gefühl bekanntermaßen nur wenig entgegensetzen. Überwunden werden könnte der Ekel durch positive Geschmackserfahrungen, etwa bei einer Insekten-Verkostung. Dabei eignen sich verarbeitete – das heißt unkenntlich gemachte – Insekten für den Einstieg besser, wie Befragungen in unterschiedlichen Ländern belegen.
Weitere Informationen zu Insekten
Welche rechtlichen Regeln gelten für essbare Insekten?
Speiseinsekten oder insektenhaltige Lebensmittel gelten EU-weit als neuartige Lebensmittel. Sie müssen nach der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 vorab gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2018. Vor diesem Stichtag wurde es EU-weit nicht einheitlich gehandhabt, ob ganze essbare Insekten als Novel Food gelten oder nicht. Daher gibt es eine Übergangsregelung für Speiseinsekten, die vor dem Geltungsbeginn der Novel-Food-Verordnung in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig auf dem Markt waren. Diese dürfen weiter in den Handel, allerdings nur, wenn bereits ein Zulassungsantrag gestellt wurde. Rund 15 solcher Anträge wurden eingereicht, unter anderem zu Mehlwürmern, Grillen, Heimchen und Buffalo-Würmern.
Zuständig für die Zulassung ist die EU-Kommission. Die Sicherheitsbewertung erfolgt im Vorfeld durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Da Insekten traditionell in Drittländern als Lebensmittel verzehrt werden, kann für ihre Novel Food-Zulassung ein verkürztes Anzeigeverfahren genutzt werden. Ein Nachweis der Produktsicherheit ist aber auch dabei erforderlich.
Für die Kennzeichnung von Speisensekten gelten die allgemeinen Vorschriften nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011. Allgemein verbindliche Grenzwerte zur Produkt- und Prozesssicherheit gibt es für sie bislang nicht.
Spezifische Vorgaben dazu regelt die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Novel-Food-Zulassung einzelner Insekten. Diese enthalten zum Beispiel spezifische Vorgaben zur Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel sowie Produktspezifikationen. Geregelt sind dabei unter anderem Produktmerkmale wie der typische Fettgehalt der Insektenart, Grenzwerte zu bestimmten Schwermetallen und Mykotoxinen sowie mikrobiologische Kriterien.
Welche Insektenarten gelten als essbar?
Weltweit werden rund 2000 Insektenarten als Lebensmittel verzehrt. Am häufigsten handelt es sich dabei um Käfer, die oft als Larven (Engerlinge) und Puppen auf dem Teller landen. Bei den Hautflüglern, das heißt Bienen, Wespen oder Ameisen, werden hingegen alle Entwicklungsphasen der Tiere gegessen – vom Ei über die Larven und Puppen bis hin zum ausgewachsenen Tier. Am dritthäufigsten werden Geradflügler verzehrt. Zu ihnen zählen unter anderem Heuschrecken, Grashüpfer und Grillen. Die Aufzucht dieser Arten gilt als vergleichsweise einfach, weshalb sie kommerziell an Bedeutung gewinnen. Zu den Speiseinsekten zählen außerdem zum Beispiel Schmetterlingsarten in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, Termiten und Wanzen. Essbar sind auch bestimmte Spinnenarten und Skorpione, jedoch zählen sie systematisch nicht zu den Insekten, sondern gehören der Klasse der Arachniden an.
Wie müssen Insekten als Lebensmittel gekennzeichnet werden?
Speiseninsekten, die in der EU als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, müssen die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) erfüllen. Wie alle anderen verpackten Lebensmittel auch, müssen sie unter anderem eine Bezeichnung und ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Für den Mehlwurm bestimmt die EU-Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/882, dass dieser als „Getrocknete Larve von Tenebrio molitor (Mehlkäfer)“ bezeichnet werden muss. Die Bezeichnung Mehlwurm stammt aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Sie darf zusätzlich verwendet werden, reicht aber als alleinige Bezeichnung nicht aus. Beim Buffalowurm ist das entsprechend: Laut Lebensmittelrecht muss er zum Beispiel als „Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) bezeichnet werden, ergänzt um den Hinweis, ob er getrocknet, gefroren oder pulverisiert angeboten wird. Der Begriff Buffalowurm darf zusätzlich, aber nicht ausschließlich verwendet werden.
Solange andere Speiseinsekten nur auf der Grundlage von Übergangsregelungen auf dem EU-Markt vertrieben werden, gibt es für sie keine solchen, gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnungen. Sie müssen so bezeichnet werden, dass ihre Art erkennbar ist. Naheliegend ist es, dabei dieselbe Systematik zu nutzen, also die für die bisherigen Zulassungen typisch ist.
Sind Speiseinsekten als Zutat eines Lebensmittels enthalten, müssen sie mit dieser Bezeichnung in der Zutatenliste genannt werden. Wird dabei in der Bezeichnung des Lebensmittels oder durch Hinweise oder Bilder auf dem Etikett auf ein Insekt Bezug genommen, muss dessen Anteil im Zutatenverzeichnis nach der Menge gekennzeichnet werden. Je nach Produktaufmachung und -bezeichnung kann im Einzelfall die Gefahr einer Täuschung bestehen, beispielsweise wenn ein Produkt namens „Grillen-Snackriegel“ nur wenige Prozentanteile Grillenmehl enthält.
Eine allgemeine Pflicht zur Allergenkennzeichnung gibt es für Speiseinsekten bislang nicht (Stand: 01/2023). Bezüglich aller bis einschließlich Januar 2023 zugelassenen Speiseinsektenarten hat die EU-Kommission individuell geregelt, dass diese mit dem Hinweis gekennzeichnet werden müssen, dass ihr Verzehr bei Menschen mit einer bekannten Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie Hausstaubmilben allergische Reaktionen auslösen kann. Auch Lebensmittel, die entsprechende Speiseinsekten nur als Zutat enthalten, müssen diesen Hinweis tragen. Er muss in der Nähe der Zutatenliste platziert werden.
Da das Risiko allergischer Reaktionen durch den Verzehr von Speiseinsekten durch zahlreiche wissenschaftliche Stellungnahmen dokumentiert ist, schreiben viele Anbieter*innen einen entsprechenden Allergen-Hinweis freiwillig auf ihre Produktetiketten. Das ist insbesondere für Speiseinsekten relevant, die bislang noch aufgrund von Übergangsregelungen rechtmäßig auf dem Markt sind und für die es deshalb noch keine verbindlichen Regelungen zur Allergenkennzeichnung gibt.
Dürfen Insekten als Futtermittel in der Nutztierhaltung verwendet werden?
Insektenmehle dürfen EU-weit nur in sehr wenigen, gesetzlich regelten Ausnahmen zur Fütterung von Nutztieren verwendet werden. Allgemein erlaubt ist ihr Einsatz zur Fütterung von Fischen in Aquakultur. Außerdem erhielt im September 2021 ein hessisches Start-up-Unternehmen die Erlaubnis, Schweine- und Hühnerfutter aus der Schwarzen Soldatenfliege herzustellen. Es ist bislang die erste deutsche Firma mit solch einer Zulassung (Stand: Januar 2023). International wie national gibt es aber zahlreiche Forschungsprojekte, die sich mit einer weiteren, allgemeinen Verwendung von Insektenmehlen zur Fütterung von Nutztieren befassen, darunter das EU-Forschungsprojekt PROteINSECT.
Da Haustierfuttermittel einem anderen Rechtsrahmen als die Nutztierfuttermittel unterliegen, dürfen zum Beispiel Hunde- und Katzenfutter auf Insektenbasis hergestellt und vertrieben werden. Auf dem Markt gibt es bereits eine ganze Reihe entsprechender Produkte.
Was ist über die Nährstoffzusammensetzung essbarer Insekten bekannt?
Viele essbare Insektenspezies sind reich an hochwertigem Eiweiß, Fett und dem Ballaststoff Chitin. Chitin ist ein zentraler Bestandteil des Außenskeletts und ein unlöslicher Ballaststoff, der vermutlich weitestgehend unverändert vom menschlichen Körper ausgeschieden wird. Die durchschnittlichen Eiweißgehalte von Speiseinsekten liegen zwischen 35 und 61 Prozent bezogen auf die Trockenmasse. Einige Vertreter der Grashüpfer, Heuschrecken und Grillen können sogar bis zu 77 Prozent Eiweiß enthalten.
Der Fettgehalt essbarer Insekten liegt im Durchschnitt zwischen 13 und 33 Prozent bezogen auf die Trockenmasse. Ihr Energiewert, bezogen auf die Frischmasse, ist dem von Fleisch vergleichbar. Mit ihren teils hohen Gehalten an ungesättigten Fettsäuren können Speiseinsekten auch mit einigen Fischarten konkurrieren.
Je nach Spezies, Alter und Ernährung enthalten sie außerdem Mikronährstoffe wie Kupfer, Eisen, Magnesium, Mangan, Phosphor, Selen und Zink sowie die Vitamine Riboflavin, Pantothensäure und Biotin. Einige Käfer-, Heuschrecken- und Grillenarten sind zudem reich an Folsäure.