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Kaffeebohnen werden überwiegend zu Röstkaffee verarbeitet. Doch es gibt noch viele weitere Angebotsformen von Kaffee, häufig auch auf der Basis von Röstkaffee.

Paar vor dem Supermarktregal mit Kaffee
stock.adobe.com/Wavebreak Media Micro
  • Kaffee gibt es in verschiedenen Zubereitungs- und Angebotsformen.
  • Für Kaffee in Fertigverpackungen sind bestimmte Pflichtangaben auf dem Etikett vorgeschrieben.
  • Eine Zutatenliste ist für Kaffee in ganzen Bohnen oder gemahlen nicht notwendig; Zutaten in Kaffee-Erzeugnissen müssen jedoch ausgewiesen werden.

Röstkaffee

Röstkaffee ist in folgenden Formen erhältlich:

  • als ganze Bohnen,
  • beim Kauf frisch gemahlen und
  • gemahlen und vakuumverpackt.

Löslicher Kaffee

Löslicher Kaffee, auch Instant-Kaffee oder auch Kaffee-Extrakt genannt, wird im Prinzip wie ein Aufguss aus Röstkaffee hergestellt, wofür ausschließlich Wasser verwendet wird. Anschließend wird er durch den Entzug des Wassers konzentriert. Der zunächst flüssige Kaffee-Extrakt wird dann sprüh- oder gefriergetrocknet. Im Handel sind lösliche Kaffees meist als Trockenextrakte (pulverförmig oder als Granulat) erhältlich. Zur Zubereitung wird das lösliche Kaffeepulver mit heißem Wasser aufgegossen.

Entkoffeinierter Kaffee

Kaffee enthält Koffein. Mit verschiedenen Verfahren kann man den Kaffeebohnen – meist dem Rohkaffee – das Koffein entziehen. Entkoffeinierte Röstkaffees dürfen höchstens 1 Gramm Koffein pro Kilogramm Kaffeetrockenmasse enthalten. Zum Vergleich: Koffeinhaltiger Röstkaffee enthält etwa 13 Gramm Koffein (Arabica) bzw. 24 Gramm (Robusta) pro Kilogramm Trockenmasse. Entkoffeinierten Kaffee gibt es auch in löslicher Form. Dieser darf höchstens 3 Gramm Koffein pro Kilogramm Kaffeetrockenmasse enthalten.

Schonkaffee

Der Begriff Schonkaffee ist rechtlich nicht definiert. Darunter wird meist Kaffee zusammengefasst, der durch ein spezielles Verfahren besonders bekömmlich gemacht wurde. Er soll den Magen-Darm-Trakt schonen. Im weiteren Sinne zählt auch Kaffee aus besonders milden Sorten zu Schonkaffee (naturmilder Kaffee). Außer Röstkaffee gibt es auch löslichen Kaffee als Schonkaffee, mit und ohne Koffein.

Instant-Kaffeespezialitäten

Bei Instant-Kaffeespezialitäten handelt es sich um Getränkepulver. Sie enthalten Kaffee-Extrakt, denen zum Beispiel Zucker und Milchpulver zugesetzt sind. Dazu gehören Cappuccino, Eiskaffee und Wiener Melange in Instantform. Es gibt auch aromatisierte Spezialitäten zum Beispiel mit Amaretto- und Vanillegeschmack. Das Pulver wird nur noch mit Wasser aufgegossen.

Kaffee-Kaltgetränke

In den letzten Jahren sind die Ready-to-drink-Kaffees immer beliebter geworden. Das sind trinkfertige Kaffeegetränke mit einem hohen Milchanteil, zum Beispiel Cappuccino oder Latte macchiato. Man findet sie in Supermärkten im Kühlregal.

Kaffee-Ersatzprodukte

Kaffee-Ersatzprodukte werden nicht aus Kaffeebohnen hergestellt, sondern zum Beispiel aus Getreide, Zichorie, Zuckerrüben, zuckerreichen Früchten oder fettreichen Samen. Sie enthalten im Gegensatz zu Bohnenkaffee kein Koffein, können aber dem Geschmack von Kaffee nahekommen. Die spezifischen Aromen und die Farbe entstehen durch Röstung, wobei die Rohstoffe bei niedrigeren Temperaturen geröstet werden als Bohnenkaffee. Während der Produktion dürfen beispielsweise Speisefette, Zuckerarten und Kochsalz in geringen Mengen zugefügt werden.

Beispiele für Kaffee-Ersatzprodukte sind:

Zichorienkaffee wird aus der Wurzelzichorie gewonnen, die von der blau blühenden heimischen Wegwarte abstammt. Sie ist auch mit der Salatzichorie (Chicorée) verwandt.  Charakteristisch für den Kaffee-Ersatz aus Zichorie ist der bittere Geschmack, meist wird er Mischungen beigefügt.

Getreidekaffee wird vorwiegend aus gerösteter Gerste hergestellt. Aber auch Roggen oder Weizen kann als Rohstoff verwendet werden.

Malzkaffee entsteht durch das Mälzen von Gerste vor dem Rösten: Beim Keimen der Körner wird die Stärke zu Malzzucker abgebaut, der den leicht süßlichen Geschmack verursacht. Wird ein anderes Getreide als Gerste verwendet, muss die Getreideart im Produktnamen benannt werden.

Bei den meisten im Handel erhältlichen Kaffee-Ersatzprodukten handelt es sich um Mischungen aus mehreren Rohstoffen, manchmal auch unter Zusatz von Bohnenkaffee.

Kaffee-Ersatz gibt es in gemahlener Form, um daraus Filter- oder Brühkaffee zu machen. Häufig ist aber auch die Instantform als lösliches Pulver erhältlich. Sie werden in der Regel mit heißem Wasser übergossen.

Kennzeichnung

Kaffee und Kaffee-Erzeugnisse müssen mindestens mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein, wenn sie in Fertigpackungen zur Abgabe an den Verbraucher*innen bestimmt sind:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Name oder die Firma und die Anschrift des in der Europäischen Union niedergelassenen Lebensmittelunternehmers bzw. des Importeurs, der das Erzeugnis einführt
  • bei Kaffee-Erzeugnissen, die aus mehreren Zutaten bestehen, beispielsweise Instant-Getränkepulver: Verzeichnis der Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
  • sofern enthalten müssen bestimmte Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, im Zutatenverzeichnis optisch, beispielsweise durch Fettdruck hervorgehoben sein, darunter glutenhaltige Getreide wie Gerste, Weizen oder Roggen, Milch oder Schalenfrüchte wie Mandeln oder Haselnüsse
  • Nährwertkennzeichnung

Eine Zutatenliste ist für ganze Kaffeebohnen und gemahlenen Kaffee nicht erforderlich, weil diese Produkte nur aus einer Zutat bestehen. Auch die Nährwertkennzeichnung ist für sie nicht verpflichtend.

Getränkepulver, zum Beispiel Cappuccinopulver, enthalten außer Kaffee weitere Zutaten wie Zucker und Aromen. Hier müssen die Zutatenliste und die Nährwertkennzeichnung deklariert werden.

Der Koffeingehalt muss bei Getränken, die auf Kaffee beziehungsweise Kaffeeextrakt basieren und bei denen der Begriff „Kaffee“ in der Bezeichnung vorkommt, nicht angegeben werden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Koffeingehaltes der Getränke. Auch für feste Produkte, also Kaffeebohnen oder -pulver, sind keine Informationen zu ihrem Koffeingehalt vorgeschrieben – auch nicht über einen etwaigen Rest-Koffeingehalt entkoffeinierter Produkte.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Das MHD sagt aus, dass der Hersteller mindestens bis zu diesem Datum bei ungeöffneter und korrekt gelagerter Verpackung die von ihm festgelegte, optimale Produktqualität garantiert. Bei verpacktem Kaffee sind das in der Regel mindestens 1,5 Jahre. Nach diesem Datum ist ein Produkt aber nicht automatisch schlecht oder ungenießbar und muss nicht sofort entsorgt werden. In der Regel verliert der Kaffee bei richtiger Lagerung mit der Zeit nur an Aroma, kann aber auch ranzig werden.

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Produktkennzeichung mit dem folgenden Text "Flakes aus Weizen und Reis" 04 Jan
Dr. Christina Rempe/Berlin
Lebensmittel

Grundkennzeichnung

Pflichtangaben bei Lebensmitteln

Für Lebensmittel, ob verpackt oder unverpackt, gelten bestimmte Pflichtangaben. Diese müssen für den Verbraucher*innen gut lesbar und verständlich sein.

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