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Die Etikettierung von Rindfleisch ist EU-weit einheitlich geregelt – für verpackte und lose Ware. Über besondere Rindfleischqualitäten geben oft Logos und Siegel Auskunft.

Frau mit Rindfleisch in Verpackung
Karanov images / stock.adobe.com

Kennzeichnung von Rindfleisch

Für Rindfleisch gelten EU-weit sehr detaillierte Regeln zur Herkunftskennzeichnung. Sie betreffen frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch, einschließlich Hackfleisch – egal, ob es als verpackte Ware oder unverpackt, etwa an der Fleischtheke, angeboten wird. Die Angabe erfolgt auf Länderebene, das heißt es wird entweder ein EU-Mitgliedstaat oder ein Drittland gekennzeichnet. Verarbeitungserzeugnisse wie gewürztes Rindersteak oder Wurst mit Rindfleisch fallen nicht unter die Etikettierungspflicht.

Folgende Angaben zur Herkunft sind für verpackt und lose angebotenes Rindfleisch vorgeschrieben:

  • Geboren in ...
  • Aufgewachsen (gemästet) in ...“: Hier können gegebenenfalls auch die Namen mehrerer Mitgliedstaaten und Drittländer stehen.
  • Geschlachtet in ...“: Zusätzlich zum Land, in dem das Tier geschlachtet wurde, muss die Zulassungsnummer des Schlachtbetriebes angegeben werden.
  • Zerlegt in ...“: Zusätzlich zum Land, in dem das Tier zerlegt wurde, muss die Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes angegeben werden.
  • Referenznummer/-code: Diese Nummer gewährleistet eine Rückverfolgbarkeit des Fleisches. So können im Krisenfall unsichere Lebensmittel leichter nachverfolgt und vom Markt genommen werden.

Erfolgen Geburt, Mast und Schlachtung in ein und demselben Land, kann vereinfacht die Angabe „Herkunft…“, gefolgt von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat beziehungsweise Drittland erfolgen. Der Ort der Zerlegung muss stets gesondert ausgewiesen werden.

Außerdem muss verpacktes frisches Rindfleisch EU-weit folgende Angaben tragen:

  • Bezeichnung
  • Mindesthaltbarkeitsdatum unter Angabe der Worte „mindestens haltbar bis ...", ergänzt um einen Hinweis auf die Lagertemperaturen. Meist ist eine Temperaturspanne (2 bis 7 °C) oder eine Höchsttemperatur (max. 7 °C) angegeben.
  • Nettofüllmenge (Gewicht)
  • Angabe des Produktverantwortlichen: Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Importeurs
  • Europäisches Identitätskennzeichen: Das Zeichen gibt an, wo das Produkt zuletzt verarbeitet beziehungsweise verpackt wurde, zum Beispiel: DE-NW XYZ.
    • EU-Land Deutschland = DE
    • Bundesland Nordrhein-Westfalen = NW
    • Nummer der Produktionsstätte = Fleischverarbeitungsbetrieb XY

Wird verpacktes Rindfleisch in tiefgefrorenem Zustand angeboten, muss zusätzlich das Einfrierdatum auf dem Etikett stehen. Bei Rinderhackfleisch wird meist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatum ein Verbrauchsdatum angegeben. Eine Nährwertkennzeichnung ist für unverarbeitetes frisches Rindfleisch nicht vorgeschrieben, für verarbeitetes, etwa mariniertes Rindfleisch dagegen schon.

  • Wird Rindfleisch als lose Ware an der Fleischtheke angeboten, muss ergänzend zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der Grundpreis angegeben werden.

Freiwillige Label als Hilfe für den Rindfleischeinkauf

Bestimmte Aspekte der Rindfleischerzeugung, etwa zum Umwelt- oder Klimaschutz, zur regionalen Herkunft oder der Einhaltung besonderer Tierwohlstandards werden über verschiedene Zeichen und Logos transportiert.

Informationen zur Bio-Qualität

Die Begriffe „Bio“ und Öko“ dürfen nur verwendet werden, wenn die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass Bio-Betriebe durch unabhängige Dritte regelmäßig kontrolliert werden. Das EU-Bio-Logo signalisiert die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben. Für verpacktes Bio-Schweinefleisch, das innerhalb der EU erzeugt wurde, ist seine Angabe verpflichtend. Bio-Schweinefleisch aus Drittstaaten darf das Logo auf freiwilliger Basis tragen.

Es gibt eine Vielzahl weiterer Bio-Zeichen und Siegel. Am bekanntesten ist das staatliche Bio-Siegel. Für seine Verwendung gelten dieselben Kriterien wie für das EU-Bio-Logo. Es darf ergänzend dazu auf dem Etikett stehen. Zusätzlich verwendet werden dürfen Zeichen von Bio-Anbauverbänden wie Bioland, Demeter und Naturland, sofern deren Richtlinien erfüllt sind. Sie machen – verglichen mit dem EU-Standard – oft strengere Vorgaben zur ökologischen Erzeugung.

Für alle Öko-Wiederkäuer gilt ein Sommerweidegebot. Die Tiere müssen nach Möglichkeit ganzjährig, zumindest aber im Sommer auf der Weide gehalten werden. Lediglich zum Ende der Rindermast dürften die Tiere bis zu maximal drei Monate ausschließlich im Stall stehen. Dann gelten spezielle Anforderungen zum Platzangebot und Einstreu.

Bio-Rindfleisch stammt vor allem von Färsen und Ochsen, da diese – anders als Bullen – problemlos auf der Weide gehalten werden können. Das Futter der Tiere muss aus ökologischer Erzeugung stammen, vorzugsweise vom eigenen Betrieb. Damit wird dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen. Kälber müssen mindestens drei Monate mit natürlicher Milch versorgt werden.

Informationen zum Tierwohl

Verbraucher*innen, denen der gesetzlichen Mindeststandard zur Nutztierhaltung nicht weit genug geht, finden mittlerweile verschiedene freiwillige Label zum Tierwohl auf dem Etikett. Je nach Tierart stellen sie höhere Anforderungen an die Haltung der Tiere und teils auch an den Transport und die Schlachtung.

 

Herkunfts- und Qualitätszeichen der Bundesländer

Bei den Qualitäts- und Herkunftszeichen der Bundesländer „MGH Gutes aus Hessen“ oder „Qualität aus Baden-Württemberg“ handelt es sich um Gütezeichen, die erst nach der Prüfung durch eine neutrale Stelle verwendet werden dürfen. Sie sichern zu, dass das Produkt regionale Bezüge und eine definierte Qualität aufweist. Das betrifft zum Beispiel Aspekte des Umweltschutzes und der Tierhaltung. Je nach Bundesland können sich die Anforderungen unterscheiden. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln wie Wurst müssen nicht alle Zutaten aus dem benannten Bundesland stammen. Je nach Bundesland können die geforderten Anteile mengenmäßig unterschiedlich ausfallen.

Regionalfenster

Das Regionalfenster informiert je nach Art des Produktes individuell über den regionalen Bezug eines Lebensmittels. Dabei muss die genannte Region eindeutig abgrenzbar sein. Denkbar sind Angaben wie „aus Süddeutschland“ oder „aus dem Umkreis von 30 km um Fulda“. Eine jährliche, unabhängige Kontrolle gewährleistet, dass die Anforderungen des Regionalfenster-Trägers erfüllt sind.

Je nach Alter der Schlachttiere gelten unterschiedliche Anforderungen: Kalbfleisch darf das Regionalfenster nur tragen, wenn die Tiere bereits in der gekennzeichneten Region geboren wurden. Rinder, die mehr als zwölf Monate alt sind, müssen in Deutschland geboren und aufgewachsen sein und mindestens zwölf Monate in der genannten Region gelebt haben. Eine Regionalangabe kann sich auch auf die Zutat Rindfleisch beziehen, etwa bei Wurst.

QS-Prüfzeichen

Die Abkürzung QS steht für „Qualität und Sicherheit“. Das QS-Prüfzeichen signalisiert, dass das gekennzeichnete Lebensmittel beziehungsweise der Betrieb, produktspezifische QS-Prüfanforderungen erfüllt, die teils über die gesetzlichen Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und Produktqualität hinausgehen. Rindermastbetriebe müssen beispielsweise am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen. Nur Erzeugnisse, die auf allen Stufen die unabhängige QS-Kontrolle durchlaufen haben, dürfen das QS-Prüfzeichen tragen – vom Futtermittelbetrieb über die landwirtschaftliche Erzeugung bis zum Handel.

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