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Schweinefleisch gibt es im Handel verpackt oder als lose Ware. Je nach Angebotsform unterscheidet sich die Pflichtkennzeichnung. Weitere Orientierung beim Einkauf bieten freiwillige Label.

Verpacktes Schweinehackfleisch im Kühlregal mit Etikett
Fotolia.com/Joshhh

Je nachdem, ob Schweinefleisch verpackt oder als lose Ware an der Fleischtheke angeboten wird gelten unterschiedliche Informationspflichten. Verpacktes frisches Schweinefleisch muss EU-weit folgende Angaben tragen:

  • Bezeichnung
  • Mindesthaltbarkeitsdatum unter Angabe der Worte „mindestens haltbar bis ...", ergänzt um einen Hinweis auf die Lagertemperaturen. Meist ist eine Temperaturspanne (2 bis 7 °C) oder eine Höchsttemperatur (max. 7 °C) angegeben.
  • Herkunftsinformation mit folgenden Details:
    • Land der Aufzucht („Aufgezogen in: …“)
    • Land der Schlachtung („Geschlachtet in: …“)
    • Partienummer zur Rückverfolgbarkeit . Über diese Nummer können im Krisenfall unsichere Lebensmittel leichter nachverfolgt und vom Markt genommen werden.

Wenn die Schweine in einem einzigen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, kann die Angabe „Ursprung: …“ lauten. Genauere Herkunftsangaben, etwa zur Region, sind freiwillig möglich.

  • Nettofüllmenge (Gewicht)
  • Angabe des Produktverantwortlichen: Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Importeurs
  • Europäisches Identitätskennzeichen: Das Zeichen gibt an, wo das Produkt zuletzt verarbeitet beziehungsweise verpackt wurde, zum Beispiel: DE-NW XYZ
    • EU-Land Deutschland = DE
    • Bundesland Nordrhein-Westfalen = NW
    • Nummer der Produktionsstätte = Fleischverarbeitungsbetrieb XYZ

Wird Schweinefleisch nicht frisch und unverarbeitet abgegeben, gelten ein paar Sonderregeln zur Kennzeichnung. Zum Beispiel muss bei Tiefkühl-Schweinefleisch zusätzlich das Einfrierdatum auf dem Etikett stehen. Bei Schweinehackfleisch wird meist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Eine Nährwertkennzeichnung ist für unverarbeitetes frisches Schweinefleisch nicht vorgeschrieben, für mariniertes Schweinefleisch dagegen schon.

Wird Schweinefleisch als lose Ware an der Fleischtheke angeboten, muss lediglich der Grundpreis angegeben werden.
 

Freiwillige Label als Hilfe für den Fleischeinkauf

Bestimmte Aspekte der Schweinefleischerzeugung, etwa zum Umwelt- oder Klimaschutz, zur regionalen Herkunft oder der Einhaltung besonderer Tierwohlstandards werden über verschiedene Zeichen und Logos transportiert.

Die Begriffe „Bio“ und Öko“ dürfen nur verwendet werden, wenn die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass Bio-Betriebe durch unabhängige Dritte regelmäßig kontrolliert werden. Das EU-Bio-Logo signalisiert die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben. Für verpacktes Bio-Schweinefleisch, das innerhalb der EU erzeugt wurde, ist dieses Label Pflicht. Bio-Schweinefleisch aus Drittstaaten darf das Logo auf freiwilliger Basis tragen.

 

Es gibt eine Vielzahl weiterer Bio-Zeichen und Siegel. Am bekanntesten in das staatliche Bio-Siegel. Für seine Verwendung gelten dieselben Kriterien wie für das EU-Bio-Logo. Es darf ergänzend dazu auf dem Etikett stehen. Zusätzlich verwendet werden dürfen Zeichen von Bio-Anbauverbänden wie Bioland, Demeter und Naturland, sofern deren Richtlinien erfüllt sind. Sie machen - verglichen mit dem EU-Standard - teils strengere Vorgaben zur ökologischen Erzeugung.

Der ökologische Landbau setzt auf Kreislaufwirtschaft. Deshalb stammt beispielsweise das Futter der Bio-Schweine nach EU-Standard möglichst vollständig aus Eigenanbau. Demeter-Betriebe sind im Sinne der Kreislaufwirtschaft sogar dazu verpflichtet Tiere zu halten oder zumindest mit anderen Bio-Betrieben zum Austausch von Futter und Mist zu kooperieren. Um dem ausgeprägten Erkundungsinteresse von Schweinen gerecht zu werden, müssen die Bio-Tiere nach der EU-Öko-Verordnung ständigen Zugang zu einer Weidefläche haben, auf der sie wühlen können. Bio-Ferkel müssen mindestens 40 Tage bei der Sau bleiben.

Informationen zum Tierwohl

Verbraucher, denen der gesetzliche Mindeststandard zur Nutztierhaltung nicht weit genug geht, finden mittlerweile verschiedene freiwillige Label zum Tierwohl auf dem Etikett. Je nach Tierart stellen sie höhere Anforderungen an die Haltung der Tiere und teils auch an den Transport und die Schlachtung.

Herkunfts- und Qualitätszeichen der Bundesländer

Bei den Qualitäts- und Herkunftszeichen der Bundesländer „MGH Gutes aus Hessen“ oder „Qualität aus Baden-Württemberg“ handelt es sich um Gütezeichen, die erst nach der Prüfung durch eine neutrale Stelle verwendet werden dürfen. Sie weisen auf ein Produkt mit regionalen Bezüge und einer definierte Qualität hin. Dazu gehören zum Beispiel Aspekte des Umweltschutzes und der Tierhaltung. Je nach Bundesland können sich die Anforderungen unterscheiden. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln wie Wurst müssen nicht alle Zutaten aus dem benannten Bundesland stammen. Je nach Bundesland können die geforderten Anteile mengenmäßig unterschiedlich ausfallen.

Regionalfenster

Das Regionalfenster informiert je nach Art des Produktes individuell über den regionalen Bezug eines Lebensmittels. Dabei muss die genannte Region eindeutig abgrenzbar sein. Denkbar sind Angaben wie „aus Süddeutschland“ oder „aus dem Umkreis von 30 km um Fulda“. Eine jährliche, unabhängige Kontrolle gewährleistet, dass die Anforderungen des Regionalfenster-Trägers erfüllt sind.

Schweinefleisch darf nur mit dem Regionalfenster gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland geboren wurden und aufgewachsen sind. Tiere ab einem Gewicht von 30 Kilogramm müssen mindestens vier Monate in der genannten Region gelebt haben. Eine Regionalangabe kann sich auch auf die Zutat Schweinefleisch beziehen, etwa bei Wurst.

QS-Prüfzeichen

Die Abkürzung QS steht für „Qualität und Sicherheit“. Das QS-Prüfzeichen signalisiert, dass das gekennzeichnete Lebensmittel beziehungsweise der Betrieb, produktspezifische QS-Prüfanforderungen erfüllt, die teils über die gesetzlichen Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und Produktqualität hinausgehen. Alle schweinehaltenden Betriebe müssen beispielsweise am QS-Salmonellen-Monitoring teilnehmen. Nur Erzeugnisse, die auf allen Stufen die unabhängige QS-Kontrolle durchlaufen haben, dürfen das QS-Prüfzeichen tragen – vom Futtermittelbetrieb über die landwirtschaftliche Erzeugung bis hin zum Handel.

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