Kontrollen und Rückverfolgbarkeit
Schweinefleisch wird genauso wie das Fleisch anderer Nutztiere von der staatlichen Lebensmittelüberwachung streng kontrolliert, um Verbraucher*innen vor Schadstoffen zu schützen. Hierfür werden die Schweine und daraus hergestellte Lebensmittel bereits vom Stall an überwacht.
Spätestens beim Absetzen der Ferkel muss der Halter oder die Halterin sie mit einer Ohrmarke kennzeichnen. Damit genau verfolgt werden kann, woher das Ferkel stammt, stehen auf der Ohrmarke folgende Angaben:
- das Land,
- der Landkreis in Form des Kraftfahrzeugkennzeichens und
- die letzten sieben Stellen der Betriebsnummer.
Weiterhin muss jeder Betrieb ein Bestandsregister führen, in dem tagesaktuell folgende Daten angegeben sein müssen:
- alle Zugänge, Geburten und Zukäufe,
- Datum der Übernahme,
- vorheriger Betrieb oder Händler*in,
- alle Abgänge - Verendung, Verkauf, Schlachtung - mit jeweiligem Datum,
- Folgebetrieb oder Händler*in
Die Daten des Registers muss der Schweinehalter drei Jahre aufbewahren.
Schweinedatenbank
Um Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche und Schweinepest effektiver bekämpfen zu können, muss jedes EU-Land über eine Schweinedatenbank verfügen. Diese enthält ein zentrales Register aller schweinehaltenden Betriebe sowie Meldungen über Bestandsveränderungen in einem Betrieb. Gemeldet werden müssen
- die Registriernummer des abgebenden Betriebes
- die Registriernummer des aufnehmenden Betriebes
- die Anzahl der aufgenommenen Schweine
- das Datum der Übernahme/Zugang.
Weiterhin muss jeder Schweinehalter am 1. Januar jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine bei der zuständigen Behörde anzeigen. Meldepflichtig sind Schweinehalter, Viehhandels- und Transportunternehmen, Sammelstellen sowie Schlachtstätten. Mit der Datenbank sollen die Rückverfolgbarkeit von Schweinelieferungen stufenübergreifend gewährleistet und damit Infektionswege und -ursachen schneller erkannt werden.
Kontrollen vor und nach der Schlachtung
Bereits beim lebenden Tier werden vor der Schlachtung Veterinärkontrollen durchgeführt. Mit dieser Schlachttieruntersuchung soll sichergestellt werden, dass nur gesunde Tiere zur Schlachtung gelangen. Bei der Fleischuntersuchung am geschlachteten Tier wird dann auf Fleischmängel, Krankheitserreger und Medikamentenrückstände kontrolliert.
Weitere Informationen zur Kontrolle von Schweinefleisch
Wozu dienen Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) und Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) für Lebensmittel tierischen Ursprungs?
Beim Nationalen Rückstandskontrollplan und Einfuhrüberwachungsplan werden lebende und geschlachtete Nutztiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. Ziel ist, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln zu kontrollieren.
Wie hoch ist die Belastung mit Rückständen bei Schweinefleisch?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zieht im Jahresbericht für 2014 das Fazit: "Schweine wiesen auch 2014 außer bei den Elementen Kupfer und Quecksilber nur in wenigen Fällen nicht vorschriftsmäßige Rückstandsbefunde auf. Gegenüber dem Vorjahr war die Gesamtanzahl solcher Befunde jedoch höher. Relativ häufig sind die inneren Organe insbesondere älterer Tiere mit Quecksilber und Cadmium auch oberhalb der zulässigen Höchstgehalte belastet."