(BZfE) – Wie müssen Fisch, Krebs- und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus beschaffen sein, die in Deutschland auf den Tisch kommen? Das beschreiben die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Damit man bei diesem Thema, das so weit ist wie das Meer, den Durchblick behält, ist zunächst eine klare Gruppierung erforderlich.
Das Deutsche Lebensmittelbuch beschreibt Süßwasserfische, Seefische, Frischfische, Fischteile (und diese wiederum unterteilt in Filet, Häppchen, Röllchen etc.) und Fischerzeugnisse. Eine ähnliche Unterteilung gibt es für Krebstiere und Weichtiere. Eine der wichtigsten Regeln bei der Bezeichnung ist, dass Fischerzeugnisse nach ihrer Art benannt werden. Fischfilet genügt da nicht, sondern es ist dann eben beispielsweise ein Kabeljaufilet. Auch über die Herstellung von Erzeugnissen wie Matjesfilet, Kaviar und Rollmops und die typischerweise verwendeten Zutaten oder darüber wie hoch der Fischanteil bei bestimmten Erzeugnissen ist, informieren die Leitsätze.
Eine interessante und wichtige Beschreibung im Deutschen Lebensmittelbuch sind die Fehlergräten: Die Beschreibung „praktisch grätenfrei“ verdienen demnach einzig und allein Filets, die nicht mehr als zwei (härtere) Gräten – die so genannten Fehlergräten – pro Kilogramm enthalten.
Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission finden Sie unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de
Weitere Informationen:
In loser Reihenfolge stellen wir im BZfE-Newsletter einige Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission vor: „So steht’s im Deutschen Lebensmittelbuch“. Die Geschäftsstelle des Sekretariats der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ist im Bundeszentrum für Ernährung angesiedelt.