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(BZfE) – Je höher die Temperaturen, desto länger die Schlangen an den Eistheken. „Im Hörnchen oder im Becher ...?“, ist dort wohl die am häufigsten gestellte Frage und schon die Kleinsten beantworten sie ganz souverän. Gegenfragen stellen kleine sowie große Liebhaber der kühlen Köstlichkeit eher selten: nämlich woraus das Eis eigentlich besteht und wie es hergestellt wurde. Oder ob es fachmännisch pasteurisiert oder homogenisiert wurde.

Hier kann man sich auf die Leitsätze für Speiseeis der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission verlassen. Sie beschreiben sehr genau, was der Verbraucher erwarten darf, wenn er Eis beim Lieblingsitaliener um die Ecke oder aus der Gefriertruhe im Supermarkt kauft.

Beschrieben ist beispielsweise, wie hoch der so genannte Luftaufschlag beim „Freezen“ ist. Der Luftaufschlag trägt neben anderen technologischen Maßnahmen (z. B. Fettgehalt, Homogenisierung) ganz wesentlich zur cremigen Textur und damit zum Mundgefühl bei. Bei vorverpackter Ware kann er bis zu 150 % betragen, bei handwerklich produziertem Speiseeis bis zu 40 %. Erkennen kann man das an einem Vergleich der Verpackungsangabe von Volumen (in Milliliter) und der Masse (in Gramm). Je höher also das Volumen in Bezug auf die Masse, desto höher der Luftaufschlag.

Neben den hygienischen Anforderungen sind eine angenehme Konsistenz und ein Geschmackserlebnis wünschenswert, das der Bezeichnung der jeweiligen Sorte gerecht wird. Wenn also ein Speiseeis „Tuttifrutti“ heißt, sollte man auch verschiedene Fruchtnuancen wahrnehmen können. Wird auf einer Eispackung eine bestimmte Frucht abgebildet, so darf der Verbraucher auch erwarten, dass diese im Produkt in bestimmten Mindestmengen enthalten ist. Sorgt überwiegend das Aroma für den Geschmack, wird durch die Bezeichnung, z. B. „Eis mit Fruchtgeschmack“, darauf hingewiesen. Auch sonst gilt: Was geschrieben oder gezeigt wird, soll auch eingehalten werden. So muss „Bourbon“-Vanille auch tatsächlich enthalten sein, wenn ein Eis damit gekennzeichnet ist.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission finden Sie unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de

http://www.bzfe.de/speiseeis-31691.html

In loser Reihenfolge stellen wir im BZfE-Newsletter einige Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission vor: „So steht’s im Deutschen Lebensmittelbuch“. Die Geschäftsstelle des Sekretariats der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ist im Bundeszentrum für Ernährung angesiedelt.

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