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Kind schneidet Obst
AdobeStock/Pixavril

(BZfE) – Wie schneiden blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder einen Apfel? Geht das überhaupt? Die Schülerinnen und Schüler an der Schloss-Schule Ilvesheim haben es bewiesen: Sie schälen und schneiden  Obst genauso sicher und fein wie Kinder ohne Seheinschränkung. Zubereitet haben sie Fruchtigen Schlemmerquark – eines der Rezepte aus dem Unterrichtskonzept „Der Ernährungsführerschein“ vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Ihr Arbeitsplatz ist perfekt organisiert: Alles hat seinen festen Platz, die Abläufe sind hundertprozentig strukturiert. So können blinde Kinder alle Gerichte für den Ernährungsführerschein zubereiten. Auch die schriftlichen Aufgaben bearbeiten sie selbstständig. Sie können die kontrastreichen Abbildungen vergrößern, sich Bilder und Texte vorlesen lassen oder mit der Brailleschrift arbeiten. Dafür stehen ihnen drei Versionen zur Verfügung, die das Medienberatungszentrum für hochgradig sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler in Ilvesheim entwickelt hat: eine digitale Version für Blinde, eine weitere für Sehbehinderte und zusätzlich eine Printversion.

Lernende mit einer Hörschädigung können jetzt ebenfalls den Ernährungsführerschein machen. Sie arbeiten mit sprachlich modifizierten Schülermaterialien, welche Schülerinnen und Schüler an der staatlichen Grundschule für Gehörlose und Schwerhörige am Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte in Stegen als erste erfolgreich getestet haben. Da für diese Kinder die Gebärdensprache oft primäres Kommunikationsmittel ist, werden auch Gebärden-Memospiele bereitgestellt, außerdem Gebärdensprach-Bilder für viele Zutaten und Arbeitsgeräte.

Außerdem liegen nun alle ausgedruckten Schülermaterialien aus dem Ringordner „Der Ernährungsführerschein“ als HTML-Version zum kostenfreien Download vor. Damit können die Kinder die Arbeitsaufgaben direkt am Bildschirm bearbeiten. Auch wenn in die HTML-Version die Kontrastschemata für stark seheingeschränkte Lernende eingearbeitet sind, ist sie universell einsetzbar und auch für die Sprachausgabe geeignet. Damit stellt das Bundeszentrum für Ernährung ein digitales Bildungsmedium bereit, das das methodisch-didaktische Potenzial der digitalen Technik nutzt. 

Entwickelt wurden die Modifikationen zum Ernährungsführerschein auf Initiative des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, beide Baden-Württemberg. Sie setzen sich dafür ein, dass alle Grund-  und Förderschulen in Baden-Württemberg den Ernährungsführerschein erwerben. Damit dies künftig auch für Kinder mit Sinnesbehinderung möglich ist, hat das bundesweit tätige BZfE als Urheberin des Unterrichtskonzeptes „Der Ernährungsführerschein“ die Entwicklung der Modifikationen in Auftrag gegeben. Sie ergänzen den Ringordner und können kostenfrei heruntergeladen werden.   

In Baden-Württemberg ist der Ernährungsführerschein als praktischer Baustein zur Ernährungsbildung nahezu flächendeckend Bestandteil des Lehrplans. Wie die Umsetzung für hör- und sehgeschädigte Kinder im praktischen Unterricht erfolgt, wurde im Bildungs- und Beratungszentrum Stegen am 5. März 2020 im Beisein von Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch vom Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie Staatssekretär Volker Schebesta vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, beide Baden Württemberg, sowie Vertretern von Regierungspräsidien und der Presse vorgestellt.

Dr. Ingrid Brüggemann, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

https://www.bzfe.de/inhalt/ernaehrungsfuehrerschein-3773.html

Downloads der barrierefreien Materialien kostenfrei unter:

https://www.bzfe.de/inhalt/barrierefreie-materialien-34294.html

Zur Veranstaltung am 5. März 2020 in Stegen:

http://www.bbzstegen.de/index.php/infos/aktuelles

https://www.badische-zeitung.de/hoergeschaedigte-kinder-koennen-in-stegen-den-ernaehrungsfuehrerschein-machen-wie-andere-schueler

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