(BZfE) – Lebensmittel werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette weggeworfen. Nach Schätzungen von Experten werden zwischen zehn und 40 Prozent der weltweit produzierten Lebensmittel nicht verzehrt, sondern aus unterschiedlichen Gründen entsorgt. Neben nicht mehr genießbaren Produkten werden auch solche entsorgt, die noch einwandfrei für den menschlichen Verzehr geeignet sind, jedoch aus verschiedenen Gründen als nicht mehr marktgängig eingestuft oder in Haushalten nicht konsumiert werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Leitfaden zur Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen herausgegeben mit dem Ziel, die Weitergabe von Lebensmitteln zu erleichtern. Zielgruppen sind sowohl Unternehmen, die sich vor einer Weitergabe von Lebensmitteln erstmals einen Überblick verschaffen möchten, als auch Lebensmittel empfangende Sozialeinrichtungen, welche Unterstützung bei unklaren rechtlichen Fragestellungen benötigen. Der Leitfaden hat die Bestell-Nr. 7780 und kann im www.ble-medienservice.de bestellt werden.
Weitere Informationen:
Broschüre „Leitfaden zur Weitergabe von Lebensmitteln an
soziale Einrichtungen – rechtliche Aspekte“,
A5, 20 Seiten, Bestell-Nr. 7780
www.ble-medienservice.de