(BZfE) – Schulen und Kitas, die bald wieder öffnen oder Notbetreuung anbieten, müssen mehr denn je auf Hygiene achten. Die Bedingungen in der Gemeinschaftsverpflegung gilt es dabei ebenfalls zu berücksichtigen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Speisenanbietern in Kitas und Schulen benötigen Informationen über einzuhaltende Regeln und Maßnahmen. Die wichtigsten betreffen dabei die Personalhygiene, die Lebensmittelhygiene und die Küchenhygiene. Auch in der Anleitung und im „Management“ der Tischgäste gehören die aktuellen Empfehlungen zur Risikominimierung mit auf die Tagesordnung.
Dass eine regelmäßige Handhygiene Menschen vor Infektionskrankheiten schützen kann, daran soll auch der jährliche Welttag der Handhygiene am 5. Mai erinnern, zu dem die Weltgesundheitsorganisation seit 2008 unter dem Motto „Clean care for all – it`s in your hands“ aufruft.
Ein Merkblatt über die wichtigsten Hygieneregeln für Küchenmitarbeitende in der Gemeinschaftsgastronomie gibt es in 13 unterschiedlichen Sprachen auf den Seiten des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE): www.bzfe.de/inhalt/hygieneregeln-in-der-gemeinschaftsgastronomie-32098.html
Ob das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden kann, beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung: www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html
Eine Übersicht mit Links zu Informationen zu Hygiene und Corona-Virus hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule auf www.nqz.de zusammengestellt.
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