(BZfE) – Der Umsatz mit Nahrungsergänzungsmitteln allein aus Apotheken ist in den vergangenen fünf Jahren um durchschnittlich sechs Prozent pro Jahr gestiegen und erreichte 2018 einen Wert von 2,1 Milliarden Euro; so die Auswertung eines Statistikdienstleisters. Der weitaus größte Umsatzanteil entfällt auf die Gruppe der Mineralstoffe und Vitamine, sie machen rund die Hälfte des Umsatzes aus.
Es gibt jedoch auch spezielle Präparate, die zum Beispiel der Herz- und Kreislaufgesundheit dienen sollen – oder wie im Fall von Rotschimmelreis, der Senkung des Cholesterinspiegels. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat erhebliche gesundheitliche Sicherheitsbedenken und empfiehlt in einer aktuellen Stellungnahme, Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nicht einzunehmen. „Sollten derartige Produkte trotzdem eingenommen werden, sollte dies nur nach ärztlicher Rücksprache beziehungsweise unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.“
Rotschimmelreis hat seinen traditionellen Ursprung in China. Er entsteht, wenn gekochter weißer Reis mit Schimmelpilzstämmen der Gattung Monascus fermentiert (vergoren) wird. Dabei bilden sich Stoffe, die den Reis intensiv rot färben. Darüber hinaus entstehen Inhaltsstoffe, die möglicherweise wie ein Medikament wirken und die Gesundheit schädigen können. Im Fokus stehen hier Monakoline, chemische Verbindungen, die natürlicherweise in Schimmelpilzstämmen vorkommen. Sie können ein Enzym in der Leber hemmen, das der Körper für die Bildung von Cholesterin benötigt. Zudem kann sich unter bestimmten Umständen beim Fermentieren die toxische Substanz Citrinin bilden. Sie kann genetische Veränderungen auslösen sowie die Niere und das ungeborene Kind im Mutterleib schädigen.
Von Aufbau und Wirkung her ist Monakolin K identisch mit dem Wirkstoff Lovastatin. Er wird in zulassungspflichtigen Arzneimitteln zur Lipidsenkung verwendet. Lovastatin ist mit einer Reihe an möglichen Nebenwirkungen assoziiert. Es bedarf daher stets einer ärztlichen Risiko-Nutzen-Abwägung, ob die Behandlung mit Lovastatin für den Patienten sinnvoll ist. Das in Rotschimmelreis enthaltene Monakolin K kann diese Nebenwirkungen ebenfalls hervorrufen. Hinzu kommt, dass der Wirkstoff in den Nahrungsergänzungsmitteln in unterschiedlichen Konzentrationen vorkommen kann.
Nahrungsergänzungsmittel fallen in Deutschland unter das Lebensmittelrecht, nicht unter das Arzneimittelrecht. Deshalb ist für deren Inverkehrbringen keine behördliche Zulassung erforderlich. Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen müssen sie jedoch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden.
Generell sollten alle Nahrungsergänzungsmittel nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Für gesunde Personen ohne Mangelerscheinungen sind sie überflüssig. Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich mit viel Obst und Gemüse ernährt, ist in der Regel ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt, so das Bundeszentrum für Ernährung.
Rüdiger Lobitz www.bzfe.de
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