(BZfE) – Lebensmittel in Deutschland sind insgesamt nur mit sehr geringen Mengen sogenannter Agrochemikalien belastet, so die Kurz-Zusammenfassung der nationalen Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2018“, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun veröffentlicht hat. Insgesamt wurden nach Angaben des BVL im Jahr 2018 19.611 risikoorientierte Lebensmittelproben in den Laboren der Bundesländer auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Risikoorientiert heißt, dass Lebensmittel, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, häufiger und mit höheren Probezahlen kontrolliert werden. Die am häufigsten untersuchten Lebensmittel waren Erdbeeren (777 Proben), Milch und Milchprodukte (720 Proben), Äpfel (614 Proben), Paprika/Chilis (579 Proben), Tafeltrauben (556 Proben) und Spargel (512 Proben). Zu dem Untersuchungsspektrum gehörten 1.016 Wirkstoffe.
Erzeugnisse aus heimischer Produktion und der Europäischen Union waren generell weniger belastet als Importe von außerhalb der EU. Im Jahr 2018 wurden lediglich bei 1,3 Prozent der untersuchten Erzeugnisse aus Deutschland Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Lebensmittel aus anderen EU-Staaten waren ähnlich gering belastet. Hier lag die Quote der Überschreitungen bei 1,5 Prozent.
Bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten lagen die Überschreitungen im Jahr 2018 bei 8,8 Prozent. Die Zahl steigt seit 2015 tendenziell an. Bei differenzierter Betrachtung der Daten zeigt sich jedoch, dass die meisten Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten wie Äpfel, Kartoffeln, Tomaten, Orangensaft und alle untersuchten tierischen Lebensmittel nur gering belastet sind und keine oder nur wenige Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts aufweisen. Quoten von über 15 Prozent und mehr werden zumeist nur bei wenigen Produkten wie Gemüsepaprika, Bohnen mit Hülsen, frischen Kräutern und Auberginen festgestellt.
Lebensmittel aus ökologischem Anbau weisen – wie in den Jahren zuvor – durchgehend wesentlich weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf als konventionell erzeugte. Bei Biolebensmitteln hat sich der Anteil an Proben mit Rückständen über den Höchstgehalten weiter verringert (auf 0,8 Prozent).
Für Säuglings- und Kleinkindernahrung gelten besonders strenge Vorschriften und sehr niedrige Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Der Anteil der Proben in Säuglings- und Kleinkindernahrung, in denen Rückstände nachgewiesen wurden, ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 13,4 Prozent angestiegen. Ein großer Anteil dieser Proben entfällt auf das Element Kupfer. Dagegen ging die Quote der Überschreitungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück – auf 1,2 Prozent im Jahr 2018 (2017: 1,5 Prozent, 2016: 4,3 Prozent). Der Nachweis zu hoher Rückstände muss nicht zwingend durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verursacht worden sein, da auch andere Eintragswege möglich sind.
Die Überschreitung eines Höchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Rückstandshöchstgehalt bezieht sich lediglich auf die Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht überschritten werden dürfen.
Rüdiger Lobitz www.bzfe.de
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