(BZfE) – Wer süßen Fruchtaufstrich fürs Butterbrot sucht, findet im Supermarktregal ein großes Angebot aus unterschiedlichsten Früchten. Mal heißt es auf dem Glas Konfitüre, mal Gelee; aber landläufig sprechen die meisten Menschen einfach von „Marmelade“. Aber Konfitüre und Marmelade ist keineswegs dasselbe. So wird Marmelade grundsätzlich aus Zitrusfrüchten unter Zusatz von Wasser und Zuckerarten hergestellt. „Erdbeermarmelade“ gibt es daher im Supermarktregal nicht.
Wann eine Fruchtzubereitung als Konfitüre oder Gelee bezeichnet werden darf, regelt die Konfitürenverordnung. Die Unterschiede liegen vor allem im Fruchtanteil. Beispielsweise muss Konfitüre pro 1.000 Gramm Enderzeugnis aus mindestens 350 Gramm Fruchtpülpe oder -mark hergestellt sein. Im Fall von Johannisbeer-Konfitüre reichen 250 Gramm, bei Passionsfrucht sind 60 Gramm ausreichend. Gelee ist die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten. Die Unterschiede werden hier erläutert: www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/konfituere-und-co/