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(BZfE) – Ranzige Nüsse, verdorbener Fisch oder Glassplitter in der Marmelade – wer mangelhafte Lebensmittel im Einkaufskorb findet, verliert den Appetit. Das muss der Kunde nicht hinnehmen, sondern kann die Ware reklamieren.

Lebensmittel müssen einwandfrei und sicher sein – und meist sind sie das auch. Dafür ist in der Europäischen Union der „Lebensmittelunternehmer“ verantwortlich, also der Hersteller, Händler oder Importeur. Wer dennoch ein mangelhaftes Produkt entdeckt hat, wendet sich am besten direkt an das Personal im Supermarkt. In der Regel wird die Ware im Einzelhandel ohne Probleme ersetzt oder das Geld erstattet. Wird der Mangel erst zu Hause festgestellt, ist ein Kassenbon als Beleg notwendig.

Bei verpackter Ware kann man die Reklamation auch direkt an den Hersteller richten – sei es der korkende Wein oder der weiße Belag auf den edlen Pralinen. Allerdings ist das mit mehr Aufwand verbunden: Das fehlerhafte Produkt muss mit einem Anschreiben an den Betrieb versendet werden. Auf dem Etikett finden Verbraucher den Namen oder die Nummer der Betriebsstätte, informiert der TÜV Süd. Solche Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Meist wird aus Kulanzgründen ein Ersatz geliefert, aber einen Rechtsanspruch haben Verbraucher nicht.

Fremdkörper im Lebensmittel, zu wenig Inhalt in der Verpackung oder falsche Herkunftsangaben – bei manchen Mängeln und vor allem schwerwiegenden Fällen kann das regional zuständige Amt für Lebensmittelüberwachung einbezogen werden. Bei Reklamationen brauchen die Behörden konkrete Angaben zum Produkt, Geschäft und Beschwerdegrund. Auf diese Weise können die Ereignisse vor Ort nachverfolgt und gegebenenfalls auch andere Verbraucher geschützt werden, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Beschwerdeproben werden kostenlos im Labor untersucht. Für Rückfragen sollte das Lebensmittel beziehungsweise Fotos von den Mängeln und der Kassenbon aufbewahrt werden.

Heike Kreutz, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

www.tuvsud.com/de-de

www.verbraucherzentrale.de

(Bildquelle: Coloures-Pic/stock.adobe.com)

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