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(BZfE) – Wussten Sie, dass die Angabe „zuckerfrei“ verwendet wird, wenn ein Lebensmittel höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise Milliliter enthält? Das regelt die Health-Claims-Verordnung. Sie bestimmt auch, unter welchen Bedingungen „Ohne Zuckerzusatz“ auf der Packung stehen darf. „Ohne Zuckerzusatz“ heißt nicht frei von Zucker. Denn viele Lebensmittel enthalten von Natur aus Zucker. Nicht immer einfach, da durchzublicken. Auch nicht für Ernährungsfachkräfte. Eine anschauliche Übersicht über verschiedene Werbeaussagen rund um Zucker liefert das Beratungsmaterial „Zucker bewusst genießen“ vom Bundeszentrum für Ernährung. Es ist im ble-medienservice.de kostenlos als Download erhältlich. Die vielfältigen Materialien unterstützen Ernährungsfachkräfte bei der Beratung zum Umgang mit dem Süßmacher.

www.bzfe.de

(Bildquelle: 5second / Fotolia.com)

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