(BZfE) – In sozialen Medien werden Nahrungsergänzungsmittel häufig mit Gesundheitsversprechen, sogenannten Health Claims, beworben. Die Aussagen sind aber in vielen Fällen rechtlich nicht korrekt. Das hat der Lebensmittelbericht 2021 gezeigt, den das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg kürzlich vorgelegt hat.
Gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel müssen stimmen und dürfen den Verbraucher nicht täuschen. Das regelt in der Europäischen Union die Health-Claims-Verordnung. Es sind nur Angaben erlaubt, die eine wissenschaftliche Prüfung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestanden haben und von der EU-Kommission zugelassen worden sind.
Diese Vorgaben gelten auch für Werbung in sozialen Medien – für die Lebensmittelunternehmen selbst, aber auch für beauftragte Influencerinnen und Influencer. Beim Influencer-Marketing (influence = beeinflussen) werden in sozialen Netzwerken aktive Personen mit großer Reichweite für Werbezwecke eingesetzt.
Instagram ist eine Plattform, die von etwa jedem dritten Deutschen aktiv genutzt wird. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart nahm die Instagram-Profile von 38 Betrieben aus dem Raum Stuttgart und Tübingen unter die Lupe. Der Fokus lag auf „Posts“, bei denen es sich um dauerhaft zugängliche Bilder und Videos, meist mit Text, handelt. In knapp 5.000 „Posts“ wurden 965 gesundheitsbezogene Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln identifiziert, von denen etwa 39 Prozent als nicht zulässig eingestuft wurden.
Zusätzlich prüften die Verbraucherschützer 68 Influencerinnen und Influencer im Bereich Fitness, Beauty, Yoga, alternative Medizin und Ernährungsberatung. Sie schauten sich ihre „Storys“ an, über die Bilder und Videosequenzen für 24 Stunden geteilt werden. Bei 565 Storys wurden zwar nur 44 Health Claims identifiziert, von denen aber 90 Prozent nicht rechtmäßig waren.
Offenbar gewinnt die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram an Bedeutung, was nach diesem Bericht hinsichtlich gesundheitsbezogener Aussagen sehr kritisch zu sehen ist. „Ich empfehle den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich nicht durch übertriebene Wirkungsbehauptungen im Internet täuschen zu lassen“, warnt der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten und in Kapseln, Ampullen oder Tabletten dosiert sind. Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt, kann auf eine Nahrungsergänzung verzichten. Jedoch ist für bestimmte Gruppen die Einnahme einzelner Nährstoffe nach Rücksprache mit dem Arzt sinnvoll, da sie einen höheren Bedarf haben und über die Nahrung nicht ausreichend versorgt sind. Dazu zählen ältere Menschen, Schwangere und Stillende.
Heike Kreutz, www.bzfe.de
Weitere Informationen:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Jahresbericht 2021 (Stand: Juli 2022)
; Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart, Fachbeitrag „Gesundheitsversprechen für Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram“
www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=3577&Pdf=No&lang=DE
//www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/04_NEM/NEM_node.html
https://www.bfr.bund.de/de/gesundheitliche_bewertung_von_nahrungsergaenzungsmitteln-945.html
Gesundheitsbezogene Angaben – geregelt, aber vieles bleibt diffus www.bzfe.de/lebensmittel/einkauf-und-kennzeichnung/kennzeichnung/gesundheitsbezogene-angaben/
Nahrungsergänzungsmittel: Für gesunde Menschen überflüssig
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/04_NEM/NEM_node.html
(Bildquelle: AdobeStock/Leigh Prather)