(BZfE) – Glyphosat ist einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln weltweit. Viele sehen den Einsatz kritisch und fürchten Gefahren für Umwelt und Gesundheit. Das hat auch der aktuelle Verbrauchermonitor des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bestätigt.
Glyphosat wird in der Landwirtschaft und im Gartenbau als Wirkstoff in Herbiziden – also in Unkrautbekämpfungsmitteln – eingesetzt. Über die Nahrung können wir beim Verzehr pflanzlicher Lebensmittel geringe Mengen der Substanz aufnehmen. So gab es in den vergangenen Jahren vermehrt Meldungen zu Glyphosatspuren in Lebensmitteln wie Teigwaren, Bier und Haferflocken.
Solche Nachweise sind aber nicht mit einem gesundheitlichen Risiko gleichzusetzen. Auch bei vorschriftsmäßiger Anwendung können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln auftreten. Auf Basis einer Sicherheitsbewertung werden Rückstandshöchstgehalte festgelegt, die hierzulande nur selten überschritten werden. Meist liegen sie deutlich unter den Werten, bei denen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit möglich wären.
Glyphosat wird im menschlichen Körper rasch abgebaut und über die Nieren ausgeschieden, sodass es auch im Urin nachweisbar ist. Die bisher gefundenen Konzentrationen weisen jedoch laut BfR nicht auf eine gesundheitlich bedenkliche Belastung hin.
Im März 2015 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Das bedeutet, dass es begrenzte Hinweise auf ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gibt. In dieselbe Kategorie werden auch heiße Getränke über 65 Grad Celsius und rotes Fleisch eingestuft. Es wurde nicht beurteilt, wie hoch die Exposition tatsächlich für den Menschen ist.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ebenso wie das BfR die Datenlage geprüft und kommt zu dem Schluss, dass nach heutigem Stand der Wissenschaft bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten ist. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat diese Einschätzung im Mai 2022 bestätigt. Auch eine fortpflanzungsschädigende oder erbgutverändernde Wirkung wird anhand von Tierstudien ausgeschlossen.
In der Europäischen Union ist Glyphosat für den Einsatz als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln bis zum 15. Dezember 2022 zugelassen und durchläuft derzeit das Verfahren für die Wiederzulassung. Dabei wird der Wirkstoff hinsichtlich seiner Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt neu bewertet. Alle verfügbaren Daten und Informationen wurden bereits geprüft und die Ergebnisse an die EFSA übermittelt, deren Begutachtung gemeinsam mit Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten eingeleitet ist. Bis Juli 2023 werden voraussichtlich die Schlussfolgerungen veröffentlicht. Sie sind die Basis für die Entscheidung der EU-Kommission, ob die Zulassung erneuert wird. Das wird vermutlich bis Mitte 2024 dauern.
Heike Kreutz, www.bzfe.de
Weitere Informationen:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):
BfR-Verbrauchermonitor 08/2022
https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/glyphosat-126638.html
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):
European Chemicals Agency (ECHA):
Pressemeldung vom 30. März 2022
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):
https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/glyphosate#frequently-asked-questions
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