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Fruchtsaftpackungen
AdobeStock/Pierre_brillot

(BZfE) – Fruchtsaft gehört wegen der hohen Nährwertdichte und des Energiegehaltes nicht zu Getränken, sondern zu den pflanzlichen Lebensmitteln. Ein Durstlöscher wird Fruchtsaft, wenn er mit Wasser zu einer Schorle verdünnt wird, das heißt drei Teile Wasser und ein Teil Saft.

Bei den meisten Säften darf für die Korrektur eines sauren Geschmacks bis zu 15 Gramm Zucker zugefügt werden. Bei Säften mit dem Aufdruck „100 % Fruchtgehalt“ oder „ohne Zuckerzusatz“ darf allerdings kein Zucker mit rein. Säfte sind je nach Art sehr gute Quellen für Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Negative Schlagzeilen hat in den vergangenen Jahren die Fructose (Fruchtzucker) gemacht. Es gibt nämlich Menschen, die diese natürliche Zuckerart nicht vertragen und an Magen- und Darmbeschwerden leiden. Diese Unverträglichkeit ist oft nur vorübergehend und es hilft, die persönliche Toleranzschwelle zu testen. Betroffene können sich auch an eine Ernährungsberatung wenden.

www.bzfe.de

(Bildquelle: AdobeStock_Pierre_brillot)

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