(BZfE) – Vielleicht kennen viele Menschen die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) nicht, und doch begegnet man deren Beschlüssen tagtäglich im Supermarkt. Denn die DLMBK aktualisiert stetig die 23 Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs. Diese beschreiben ergänzend zu den lebensmittelrechtlichen Vorschriften über 2000 Lebensmittel in Herstellung, Beschaffenheit und Bezeichnung. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission ist ein ehrenamtliches und unabhängiges Gremium aus namentlich berufenen Expertinnen und Experten, das sich aus den vier marktbeteiligten Gruppen Verbraucher, Wirtschaft, Lebensmittelüberwachung und Wissenschaft zusammensetzt. Im Juli 2022 wurde es für fünf Jahre neuberufen. Aber wie läuft so etwas ab?
Eine Berufung in die DLMBK und die Mitarbeit für eine der vier marktbeteiligten Gruppen setzt einige Bedingungen voraus. Beispielsweise verfügen die Mitglieder über eine breite Lebensmittelexpertise, um die Verkehrsauffassung (berechtigte Verbrauchererwartung und redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch) in den Leitsätzen wiedergeben zu können. Die Mitglieder müssen zum Zeitpunkt ihrer Berufung im aktiven Berufsleben stehen. Sie sollten eine ehrenamtliche Mitarbeit in dem vorgegebenen Umfang leisten können, um den Arbeitsplan, laut Geschäftsordnung der DLMBK, umzusetzen und so die Aktualität der Leitsätze voranzutreiben. Die Mitarbeit ist an ein Ehrenamt gebunden, damit die Unabhängigkeit der Kommission durchweg gewahrt bleibt. Die Kommission ist paritätisch/gleichberechtigt besetzt, d.h. für jede der vier marktbeteiligten Gruppen werden acht Mitglieder berufen.
Die DLMBK ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelt und wird durch dieses berufen. Dazu bittet das BMEL die DLMBK um Besetzungsvorschläge aus der jeweiligen Gruppe für die kommende Berufungsperiode. Es ist möglich, dass Mitglieder erneut benannt werden. Im Anschluss an die Berufung werden die unterschiedlichen Gremien der DLMBK besetzt (Vorsitz, Präsidium und sieben Fachausschüsse). Jeder Fachausschuss bearbeitet die ihm fachlich zugeordneten Leitsätze entsprechend des vom Präsidium festgelegten Arbeitsplans, der vorliegenden Änderungsanträge und den Vorgaben der Geschäftsordnung. Mindestens einmal pro Jahr tagt jeder Fachausschuss und jeder Leitsatz wird wenigstens einmal pro Berufungsperiode überprüft.
Die Mitglieder der DLMBK leisten mit der Aktualisierung der Leitsätze einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und bieten eine Orientierungshilfe für die Lebensmittelproduzenten/-produktion, den Handel sowie die Lebensmittelüberwachung.
Das BMEL beruft die Mitglieder der ehrenamtlichen Kommission und stellt ihr ein Sekretariat zur Verfügung, ist jedoch nicht abstimmungsberechtigt bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Leitsätze. Vor Veröffentlichungen von Leitsätzen erfolgt eine Rechtsprüfung des BMEL, ob Leitsatzänderungen möglicherweise im Widerspruch zu Rechtsvorschriften stehen.
Die Geschäftsstelle des Sekretariats der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ist im Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt.
Rommy Schmidt, www.bzfe.de / DLMBK im BZfE
Weitere Informationen:
Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission finden Sie unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de
(Bildquelle: BLE)