(BZfE) – Warum werden Pflanzenschutzmittel eigentlich eingesetzt? Sie bewahren Pflanzen vor Schaderregern wie giftbildenden Schimmelpilzen, Unkräutern oder Schadorganismen. So sichern sie den Ertrag und schützen die Ernte. Im Getreideanbau verhindern sie vor allem eine Verunreinigung mit gesundheitsschädlichen Mykotoxinen, das sind Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Dort werden Fungizide eingesetzt, das sind Wirkstoffe die Pilze oder ihre Sporen abtöten oder ihr Wachstum verhindern.
Nach Angaben von foodwatch sind in 37 Prozent der Getreideprodukte in Europa Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachweisbar. Diese Aussage stützt sich auf eine Auswertung von Informationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Danach wurden in 837 von 2.234 Proben aus unverarbeitetem Getreide sowie Getreideprodukten Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nachgewiesen. In 14 Proben (0,6 Prozent) war der Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten. Insgesamt wurden 65 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgestellt.
Nach der Beurteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) schließen die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher aus. Das BfR ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Bundesregierung, die nach international anerkannten Kriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet.
Das BfR erklärt seine Einschätzung folgendermaßen: Vor ihrer Genehmigung werden Pflanzenschutzmittel umfassend auf mögliche gesundheitliche Risiken geprüft und bewertet. Auch wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht eingesetzt werden, kann es vorkommen, dass Rückstände in der Ernte und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Von geringfügigen Mengen gehe aber in der Regel keine gesundheitliche Beeinträchtigung aus, so das BfR.
Der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt (RHG) gibt an, welche Menge eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs ein Lebensmittel höchstens enthalten darf. Die Festlegung dieser Höchstmengen liegt laut BfR jedoch deutlich unter den für die betreffenden Mittel gesundheitlich relevanten Referenzwerten. Die Überschreitung eines RHG ist daher auch nicht mit einem gesundheitlichen Risiko gleichzusetzen. Dies gelte nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auch für Rückstände von mehreren Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in einer Probe. Mögliche Wechselwirkungen werden übrigens bei der Bewertung berücksichtigt.
Weitere Informationen:
https://www.foodwatch.org/de/foodwatch-report-jedes-dritte-getreideprodukt-mit-pestiziden-belastet
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