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Auf einem dunklen Untergrund liegen runde rohe Scheiben eines Fleischersatzproduktes.
grinchh – stock.adbobe.com

(BZfE) – Bratwurst, Salami, Frikadelle und Geschnetzeltes – all diese Produkte gibt es auch als pflanzliche Produkte; ganz ohne Fleisch. Der Markt für vegane und vegetarische Lebensmittel bietet seit Jahren eine steigende Produktvielfalt und wachsende Umsätze. Wie aber werden solche Alternativprodukte eigentlich bezeichnet, damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, was sie kaufen?

Das beschreiben die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“, welche die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) jüngst überarbeitet hat. Es geht dabei um Alternativen zu Fleisch- und Fischprodukten sowie Feinkostsalaten. Also um Produkte, die sich in ihrer Verwendung, Zubereitung und Bezeichnung an Lebensmittel tierischen Ursprungs anlehnen.

Die Ähnlichkeit spielt dabei in den Leitsätzen eine entscheidende Rolle, da sie Grundlage ist für den Namen des Lebensmittels (verkehrsübliche Bezeichnung). Je näher das Alternativlebensmittel in seinen Eigenschaften an das Originalprodukt heranreicht, desto stärker kann auch die Anlehnung an die Originalbezeichnung sein.

Übliche Anlehnungen sind zum Beispiel die Zusatznamen „‑Schnitzel“, „-Frikadelle“ und „-Salami“ bei geschnittenem oder gewolftem Fleisch und Wurstwaren. Eher unüblich sind bisher Anlehnungen an speziell gewachsene Fleischstücke, Innereien und Tierarten wie zum Beispiel „‑Filet“, „-Steak“ und „-Leber“, da hier die Ähnlichkeit nur sehr schwer zu erreichen ist.

Auf der Verpackung der Produkte sollte stehen, dass es sich um ein veganes oder vegetarisches Lebensmittel handelt. Der Hinweis sollte nach den Leitsätzen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich lesbar sein. Das gleiche gilt für die Angabe der maßgeblichen Zutat oder Basiszutat wie zum Beispiel „mit Erbsenprotein“, „auf Sojabasis“ oder „mit Tofu“.

Die Leitsätze weisen zudem darauf hin, dass Begrifflichkeiten wie „fleischfrei“ oder „pflanzenbasiert“ nicht eindeutig genug sind, um mit der Bezeichnung „vegan“ oder „vegetarisch“ gleichgesetzt werden zu können. „Pflanzenbasiert“ bedeutet nicht hundert Prozent pflanzlich und „fleischfrei“ zum Beispiel nicht ohne Gelatine. Für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gibt es dagegen feste Definitionen, die auch in den Leitsätzen nachzulesen sind.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK): deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/leitsaetze

Die Leitsätze der DLMBK bilden die Verkehrsauffassung von Lebensmitteln ab. Sie gelten hierzulande ergänzend zu den lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Da sich der Lebensmittelmarkt ständig verändert, werden auch die Leitsätze regelmäßig aktualisiert.

Pflanzliche Alternativen zu Fleisch: https://www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/orientierung-beim-einkauf/fleischersatzprodukte/

Vegane Lebensmittel: https://www.bzfe.de/lebensmittel/trendlebensmittel/vegane-lebensmittel/

Bildquelle: © grinchh – stock.adbobe.com

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