(BZfE) – Geht es um Übergewicht und Adipositas, so ist der Body-Mass-Index (BMI) eine bekannte Formel zur Einteilung der unterschiedlichen Ausprägungen und Grade. Noch wird Adipositas gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in erster Linie über den BMI bestimmt. Denn er ist ein recht einfaches Maß für die Klassifizierung des Körpergewichts eines Menschen in Relation zu seiner Körpergröße. Die allgemeingültige Kategorisierung der Adipositas durch den BMI erfolgt aber unabhängig von Alter und Geschlecht. Eine ausschließlich Beurteilung durch den BMI können das Gesundheitsrisiko auf individueller Ebene sowohl unter- als auch überschätzen. Denn es ist ein Unterschied, ob es um Fettmasse oder Muskelmasse geht und wo das Fett am Körper lokalisiert ist. Das kann man mit dem BMI nicht unterscheiden.
Aktuell hat eine internationale Kommission aus 56 Expertinnen und Experten ein Verfahren zur Definition und Diagnosestellung vorgestellt, welches in der Zeitschrift The Lancet Diabetes & Endocrinology beschrieben wurde. Zunächst sprechen sich die Forschenden für eine Differenzierung zwischen einer klinischen und einer präklinischen Adipositas aus. Sie sehen die klinische Fettleibigkeit als eine chronische, systemische Erkrankung an, die mit einer Dysfunktion von Geweben und Organen einhergehe und etwa zu Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenversagen führe – verbunden mit erhöhter Mortalität. Die präklinische Fettleibigkeit hingegen müsse als Zustand verstanden werden, bei dem die Funktion von Geweben und Organen intakt sei. Lediglich das Risiko für andere Erkrankungen – etwa Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmte Krebsarten – sei erhöht.
Demzufolge empfiehlt die Kommission, den BMI nur für epidemiologische Studien, für Aussagen auf Bevölkerungsebene und für Screenings zu verwenden. Auf individueller Ebene raten die Autoren davon ab, die Diagnose nur anhand des BMI zu stellen. Übermäßige Fettleibigkeit sollte entweder durch direkte Messung des Körperfetts oder mindestens anhand eines anthropometrischen Kriteriums – zum Beispiel Taillenumfang, Taille-Hüft-Verhältnis (die Taille in der Mitte zwischen Beckenkamm und Rippenbogen gemessen und die Hüfte an der dicksten Stelle) oder Taille-Größe-Verhältnis (der Quotient aus Taillenumfang und Körpergröße) – zusätzlich zum BMI bestimmt werden; unter Verwendung validierter Methoden und Grenzwerte für Alter, Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit. Eine Ausnahme seien Betroffene mit einem sehr hohen BMI > 40 kg/m2, bei denen der BMI aussagekräftig genug für die Diagnose einer „Adipositas permagna“ – der schwersten Form der Fettleibigkeit – sei.
Menschen mit präklinischer Fettleibigkeit sollten eine evidenzbasierte Gesundheitsberatung erhalten. Ihr Gesundheitszustand sollte über einen längeren Zeitraum beobachtet werden und sie sollten, falls nötig, geeignete Interventionen erhalten, um das Risiko der Entwicklung von klinischer Fettleibigkeit und anderen mit Fettleibigkeit verbundenen Krankheiten zu verringern, je nach dem Grad des individuellen Gesundheitsrisikos.
Die Deutsche Adipositas Gesellschaft (DAG) hat den Vorschlag begrüßt: „Der Mehrwert liegt in einer differenzierteren Betrachtungsweise der Krankheitsausprägung über Körpermaße wie Gewicht und Größe oder BMI hinaus und letztendlich einer daraus abgeleiteten Schweregrad-stratifizierten Therapie.“ Die DAG sieht darüber hinaus aber auch die Notwendigkeit, weitere Parameter wie die körperliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, das heißt beispielsweise, die kardiorespiratorische und muskuläre Fitness. Schon jetzt empfiehlt die im letzten Jahr aktualisierte entsprechende Leitlinie zur Diagnose der Adipositas auch die Bestimmung von weiteren Laborwerten, die Erhebung der Krankengeschichte und die Abfrage der Lebensgewohnheiten. Die Empfehlung der Lancet-Kommission ist also nicht neu, aber immer noch aktuell laut DAG, da der Bedarf für eine bessere und Schweregrad-bezogene Therapie auch in Deutschland immer noch sehr hoch ist.
Rüdiger Lobitz, www.bzfe.de
Weiter Informationen:
www.thelancet.com/journals/landia/article/PIIS2213-8587(24)00316-4/abstract
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