(BZfE) – Im Laufe des Jahres 2025 treten einige gesetzliche Änderungen im Bereich Lebensmittel und Verbraucherschutz in Kraft, die beim Einkauf für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen sollen.
Am 1. Januar 2025 sind die neuen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse in der Europäischen Union in Kraft getreten. Nun muss auch bei geschnittenem Obst und Gemüse, das für den frischen Verzehr oder zum Kochen vorbereitet wurde, die Herkunft gekennzeichnet sein. Die neuen Vorschriften gelten zum Beispiel für geschnittenes Obst in Bechern aus dem Supermarkt.
Bereits seit Ende 2024 ist die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in der Innenbeschichtung von Metalldosen und in Lebensmittelkontaktmaterialien wie Trinkflaschen, Geschirr und Aufbewahrungsboxen aus Kunststoff verboten. Allerdings haben Hersteller mindestens 18 Monate Zeit, um ihre Produktion auf BPA-freie Varianten umzustellen. BPA kann sich aus dem Material lösen und in das Lebensmittel übergehen. Das ist bedenklich, da die Chemikalie hormonähnlich wirkt und das Immunsystem und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann.
Bislang haben die EU-Länder eigene Regeln für Höchstmengenbegrenzungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. In Deutschland gibt es lediglich Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), an die sich die Hersteller nicht zwingend halten müssen. EU-weit verbindliche Tageshöchstmengen für Nährstoffe wie Selen, Mangan, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A und Betacarotin, Vitamin E, Vitamin D und Eisen in Nahrungsergänzungsmittel werden 2025 weiter diskutiert. Wissenschaftliche Bewertungen liegen bereits vor.
Ab August 2025 steht auf allen frischen, unverarbeiteten Schweinefleischprodukten aus Deutschland das neue Tierhaltungslabel, das fünf Haltungsformen („Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“, „Bio“) unterscheidet. Das betrifft verpackte und unverpackte Ware im Lebensmittelhandel, aber auch in anderen Verkaufsstellen wie Metzgereien und im Internet. Das Gesetz gilt bereits seit August 2023, aber nun läuft die Übergangsfrist aus.
Heike Kreutz, www.bzfe.de
Weitere Informationen:
Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/aenderungen2025/ernaehrung
Vermarktungsnormen Obst und Gemüse: www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/Vermarktungsnormen/Obst-Gemuese/obst-gemuese_node.html
Tierwohl-Kennzeichnung: bzfe.de/nachhaltiger-konsum/orientierung-beim-einkauf/tierwohl-kennzeichnung
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