Im letzten Beitrag hatte ich berichtet, dass alte Pflanzensorten praktischerweise samenfest sind, man sie also ganz leicht selbst vermehren kann. Bei Hybrid-Sorten funktioniert das nicht. Das ist aus Gärtnersicht ziemlich ärgerlich, denn Hybriden sind echte Leistungssportler. Sie bringen zum Beispiel besonders hohe Erträge oder schmücken sich mit extragroßen Blüten.
Das liegt am sogenannten Heterosis-Effekt: Wenn man zwei Inzuchtlinien genetisch unterschiedlicher Elternpflanzen kreuzt, vereint der Nachwuchs nicht nur die positiven Eigenschaften beider Linien, sondern setzt sogar noch eins oben drauf. Hybridzüchtung ist sozusagen Pflanzendoping auf die nette Weise.
Auf der Saatgutpackung erkennt ihr Hybridsorten am Ausdruck F1 oder F1-Hybrid – das F steht für Filialgeneration, also die „nachkommende Generation“ – und am Preis. Der ist deutlich höher als bei samenfesten Sorten, allerdings nicht ganz zu Unrecht. Hybriden haben nämlich einen Haken: Sie sind entweder steril, also nicht in der Lage, keimfähige Samen hervorzubringen. Oder sie setzen zwar Saatgut an, doch wenn dieses ausgesät wird, spaltet die Hybridsorte wieder in die beiden Ausgangssorten auf und es ist nix mehr mit Turboantrieb. Um die Wunderwesen zu erhalten, muss der Saatgutproduzent die Elternsorten also jedes Jahr aufs Neue anbauen und kreuzen.
Höherer Aufwand = höhere Kosten = höherer Preis für Hybridsaatgut.
Da viele Hybridsorten zudem mit Resistenzen gegen wichtige Schaderreger ausgestattet sind, nehme ich den höheren Preis bisweilen in Kauf – am teuersten sind schließlich Pflanzen, die durch neue ersetzt werden müssen.
Kommentare (2)
Guten Tag, gerne bringe ich mir von Reisen Saatgut mit. Leider finde ich nirgends Informationen darüber, ob F1-Hybriden kennzeichnungspflichtig sind. Müssen (in Deutschland / Europa / der Welt) Saatgut-Tüten entsprechend gekennzeichnet sein? Bedeutet umgekehrt das Fehlen einer solchen Kennzeichnung, dass es sich zwingend um samenfestes Saatgut handeln muss? Freundliche Grüße, Andrea K.
genau müsste es das Bundessortenamt wissen, alternativ auch der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Ich selbst weiß es nicht genau, würde aber auf Folgendes tippen: Da Hybrid-Sorten vor Nachbau geschützt sind, ist es im Interesse der Produzenten, es auf den Verpackungen zu vermerken. Das Fehlen dürfte umgekehrt aber nicht zwangsläufig auf samenfestes Saatgut hinweisen. Das ist aber nur eine Vermutung, das Bundessortenamt kann Ihnen sicherlich weiterhilfen. Viel Erfolg! Beste Grüße!