Qualitäten sind unterschiedlich – worauf ist beim Einkaufen zu achten?
Für Nüsse beziehungsweise Schalenobst gilt ausschließlich die allgemeine Vermarktungsnorm. Dementsprechend darf bei dieser Ware in der Kennzeichnung und Werbung grundsätzlich keine Klasse angegeben sein. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Hasel- und Walnüsse sowie Mandeln und Esskastanien jeweils in Schale. Für diese Erzeugnisse existieren UNECE-Normen, die anstelle der allgemeinen Vermarktungsnorm angewandt werden dürfen und eine Einteilung nach Klassen vorsehen, die dann auch mit Hinweis auf die UNECE-Norm angegeben werden darf.
Walnüsse und Haselnüsse in Schale werden nach ihren jeweiligen UNECE-Normen beispielsweise je nach Durchmesser und Sortenreinheit in die Klassen „Extra“, „I“ und „II“ eingeteilt. Zu kaufen gibt es frische ungetrocknete Walnüsse, die sogenannten Schälnüsse, allerdings nur für kurze Zeit nach der Ernte. Meist werden sie jedoch getrocknet – oder ohne Schale als Walnusskerne verkauft. Sowohl für frische als auch für getrocknete Walnüsse der Klassen „Extra“ und „I“ muss laut UNECE-Norm das Erntejahr genannt sein. Bei frischen Walnüssen sind zudem als Hinweis das Verpackungsdatum und der Hinweis „zum baldigen Verzehr bestimmt, vorzugsweise kühl lagern“ oder „von begrenzter Haltbarkeit, vorzugsweise kühl lagern“ zu finden. Erfolgt keine Klasseneinteilung nach UNECE-Norm, müssen die darin verankerten Kennzeichnungsvorgaben, etwa zum Erntejahr, nicht berücksichtigt werden.
Bei abgepackten Nüssen/abgepacktem Schalenobst mit oder ohne Schale sind entsprechend der EU-Lebensmittelinformationsverordnung anzugeben:
- Bezeichnung
- Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassenen Importeurs
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Nettofüllmenge
- Losnummer, sofern das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mindestens unter Angabe des Tages und des Monats gekennzeichnet ist.
Verpackte Hasel- und Walnüsse sowie Mandeln mit Schale sind zusätzlich mit dem Ursprungsland zu kennzeichnen. Diese Pflicht gilt auch für lose Ware, allerdings nur wenn die Nüsse in Schale angeboten werden. Unverpackt angebotene Nusskerne müssen keine Ursprungsangabe tragen.
Es besteht außerdem die Pflicht zur Preisangabe: Bei verpackter Ware werden der Endpreis und der Grundpreis auf oder in der Nähe der Packung angegeben. Bei loser Ware ist die Angabe des Grundpreises auf einem Schild in Angebotsnähe ausreichend
Bio-Nüsse
Die Unterschiede zu konventionellen Nüssen liegen - neben dem Anbau - vor allem in der Lagerung und Verarbeitung. Bereits in den 1980er-Jahren entstanden die ersten ökologischen Anbauprojekte für Haselnüsse, vor allem in der Türkei. Noch heute stammt ein großer Teil der Bio-Nüsse aus kleinbäuerlichem oder genossenschaftlichem Anbau.
Bei Bio-Nüssen ist die Begasung mit dem ozonschädigenden Methylbromid oder giftigem Phosphorsäureestern verboten. Dies dient dem Schutz während der Lagerung. Bio-Verarbeiter setzen meist die sogenannte Druckentwesung ein. Sie erfolgt mit Kohlendioxid und ist technisch aufwändiger als die herkömmliche Methode. Weiterhin ist das Bleichen der Schale mit Schwefel nicht erlaubt. Daher haben Bio-Nüsse oft eine fleckige Schale.
Nüsse aus ökologischem Anbau werden oft bei 130-150 Grad Celsius geröstet, vermahlen und das reine Nussmus direkt in Gläser abgefüllt. Dabei setzen die Verarbeiter in der Regel keine Stabilisatoren oder Emulgatoren zu, sodass sich bei längerer Lagerung auf der Oberfläche eine dünne Ölschicht absetzt. Diese kann wieder untergerührt werden. Der Emulgator Lecithin ist zwar für Bio-Lebensmittel erlaubt, wird aber meist nur eingesetzt, wenn das Nussmus mit anderen Zutaten vermischt wird, etwa zu Erdnussbutter oder Schoko-Nuss-Creme.
Die Muse werden auch gesalzen oder mit Honig gesüßt angeboten. Sie werden nicht nur als Brotaufstriche gegessen, sondern dienen auch als Zutat für Salate, Müslis, Gebäck, Milchshakes oder Gemüsegerichte.
Die meisten Nussarten dienen auch der Ölgewinnung. Bio-Öle sind meist „nativ“, das heißt, die Nüsse werden kalt gepresst und das auslaufende Öl gefiltert. Die Reinigung mithilfe von Hitze und Chemikalien (Raffinieren) ist für Bio-Öle nicht erlaubt. In manchen Fällen werden die Nüsse vor der Pressung geröstet, um das Aroma zu verstärken. Diese Öle dürfen nicht als „nativ“ bezeichnet werden. Angeboten werden die Öle von Erdnuss, Haselnuss, Kokosnuss, Mandel und Walnuss.
Lesen Sie hier mehr über die Besonderheiten der verschiedenen Nussarten:
Tipps für den Einkauf von Nüssen/Schalenobst
- Die Nüsse müssen sauber und unverletzt sein.
- Der „Schütteltest“ gibt Auskunft über die Frische: Klappert der Kern in der Schale, ist er eingetrocknet und alt. Bei Kokosnüssen ist es ein Zeichen von Frische, wenn die Flüssigkeit beim Schütteln gluckert.
- Frische Nüsse gehören in ein Netz oder eine Holzkiste, darin können sie atmen und sind länger haltbar.
- Bei zerkleinerten Nüssen auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten.