Auf ein paar Dinge sind beim Salatkauf zu beachten:
Tipp
Blattsalate sind sehr empfindlich. Sie sollten stets oben auf allen anderen Waren liegen, damit sie keinesfalls gequetscht werden.
- Frischer Salat hat unversehrte Blätter, sieht frisch und knackig aus, hat eine appetitliche typische Farbe und die Schnittstelle des Strunks ist hell. Manchmal wird an leicht welkem Salat der Strunk nachgeschnitten und die Ware für einen frischeren Eindruck mit Wasser besprüht. Im Zweifel gibt der Geruch Auskunft über die Frische – er sollte nicht muffig sein.
- Bei der Endivie ist zu beachten: Einige braune Blattspitzen an den Rändern sind unbedeutend, da diese Blattteile ohnehin keine Verwendung finden. Herzfäule hingegen, die sogenannte Kranzfäule, beeinträchtigt die Verwertungsfähigkeit beträchtlich. Krause Endivien werden von manchen Händlern aufgebogen, um das gelbe Herz zu präsentieren. Dabei besteht die Gefahr, dass die Blattrippen brechen. Dann bräunen die Bruchstellen rasch und der Salat verdirbt schneller.
- Salat sollte im Laden nicht neben Früchten liegen, die das Reifegas Ethylen ausströmen. Dazu gehören zum Beispiel Äpfel, Birnen, Aprikosen und Bananen. Das ausströmende Gas führt an Eissalat zu Vergilbung und braunen Flecken, bei Kopfsalat zu rötlichen Flecken und Welke. Insgesamt verderben die Salate schneller.
- Ware aus ökologischem Anbau enthält in der Regel weniger Rückstände von möglichen Schadstoffen.
Kennzeichnung von Salaten im Handel
Salate werden im Einzelhandel meist als lose Ware angeboten. Dabei ist die Angabe des Ursprungslandes generell verpflichtend. Bei Kopf- und Blattsalate, die der spezifischen Vermarktungsnorm unterliegen, muss außerdem die Angabe der Klasse erfolgen.
Feldsalat und Rucola beispielsweise unterliegen nicht der spezifischen, sondern der allgemeinen EU-Vermarktungsnorm. Eine Klasseneinteilung und -kennzeichnung ist für sie somit grundsätzlich nicht vorgesehen. Werden Feldsalat oder Rucola jedoch nach UNECE-Norm gekennzeichnet, können auch sie unter Angabe einer Klasse vermarktet werden. Bei der Klassenangabe muss die Bezugnahme auf die UNECE-Norm erkennbar sein.
Für verpackten Salat sind insbesondere folgende Pflichtangaben vorgeschrieben:
- Bezeichnung, d.h. die Art des Erzeugnisses wie „krause Endivie“ oder „Schnittsalat“, sofern der Inhalt von außen nicht erkennbar ist
- Ursprungsland
- Produktverantwortlicher, d. h. Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Importeurs
- Losnummer, soweit kein taggenaues Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist
- Nettofüllmenge bzw. Stückzahl
Gegebenenfalls sind weitere Pflichtangaben für Salat in Fertigpackungen vorgeschrieben, darunter die Angabe der Klasse, soweit der Salat der spezifischen EU-Vermarkungsnorm unterliegt. Erfolgt der Anbau unter Glas oder Folie ist für diese Salat die Angabe „aus geschützten Anbau Pflicht.
Für Salatmischungen in Fertigpackungen, die küchenfertig angeboten werden, ist auch ein Zutatenverzeichnis sowie ein Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Das Ursprungsland ist lediglich bei Mischungen vorgeschrieben, deren Blätter unzerkleinert – also ganz – sind. Geschnittener Mischsalat muss nicht mit dem Ursprungsland gekennzeichnet werden.
EU-Vermarktungsnormen
Die meisten frischen Kopf- und Blattsalate unterliegen der spezifischen EU-Vermarktungsnorm für Salate, krause Endivie und Eskariol. Sie bestimmt Mindesteigenschaften für Kopfsalat einschließlich Eissalat, Römischer Salat, Blattsalat und Kreuzungen dieser Varianten und sieht eine Einteilung der Ware in zwei Klassen vor.
Mindesteigenschaften
Unabhängig von der Klasse muss ein Salat folgende Mindesteigenschaften haben:
- ganz, gesund und sauber
- praktisch frei von Schädlingen und von Schäden durch Schädlinge
- nicht geschlossen
- frei von anormaler äußerer Feuchtigkeit
- frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack
Bei Salat ist eine rötliche Verfärbung zulässig, die durch niedrige Temperaturen während des Wachstums hervorgerufen wurde, sofern das Aussehen der Erzeugnisse dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Wurzeln müssen unmittelbar unter dem Blattansatz glatt abgeschnitten und die Salate normal entwickelt sein.
Klasseneinteilung
Klasse I
Erzeugnisse dieser Klasse müssen von guter Qualität sein. Sie müssen die typischen Merkmale der Sorte aufweisen. Zulässig sind leichte Fehler in Form, Entwicklung und Färbung.
Klasse II
Zu dieser Klasse gehören Erzeugnisse, die nicht in die Klasse I eingestuft werden können, die aber den Mindesteigenschaften entsprechen.