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Konventionell erzeugte Zitrusfrüchte dürfen mit Konservierungsmitteln und Wachsen behandelt werden, auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind teilweise nachweisbar.

Orange in Nahaufnahme
iStockphoto.com/HannamariaH

Die Schale behandelteter Früchte ist für den Verzehr ungeeignet. Es gibt aber auch unbehandelte Zitrusfrüchte zu kaufen. Verschiedene Untersuchungen zeigten, dass die Kennzeichnung nicht immer korrekt ist. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kauft Biofrüchte. Die dürfen weder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt noch gewachst werden.

Werden Zitrusfrüchte mit dem Begriff "unbehandelt" beworben, dürfen diese weder vor noch nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein. Wurde nur auf eine Nacherntebehandlung verzichtet, klann das mit einer Angabe wie "Schale nach der Ernte unbehandelt" ausgelobt werden. Das hat eine Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) in seiner 109. Sitzung klargestellt.

Rückstände vor allem auf den Schalen

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden in Zitrusfrüchten immer wieder nachgewiesen, meist in konventionell erzeugter Ware und vor allem in bzw. auf der Schale. Oft handelt es sich dabei um  Mehrfachrückstände. Das bedeutet, dass auf einem Lebensmittel mehr als ein Pflanzenschutzmittelrückstand nachgewiesen wird. Überschreitungen der Höchstmengengehalte waren in den vergangenen Jahren aber selten.

Die Gehalte im Fruchtfleisch waren deutlich niedriger als in der Schale und überschritten die Höchstmengen nicht (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 2012, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg LAVES 2017). Die Bioproben sind in der Regel rückstandsfrei. Schalenbehandlungsmittel können hier auch auf Verschleppung durch Transportbänder etc. beruhen.

Das können Sie tun:

  • Zitrusfrüchte aus ökologischem Anbau bevorzugen.
  • Behandelte Früchte vor dem Schälen unter heißem Wasser abwaschen und anschließend mit einem Papiertuch abreiben. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass beim Schälen eventuell noch vorhandene Behandlungsmittel auf das Fruchtfleisch übertragen werden.
  • Auch bei unbehandelten Früchten empfiehlt es sich, diese vor der Nutzung zu waschen und trockenzureiben.
  • Wenn Sie Zitronen- oder Orangenschalen zum Kochen oder Backen verwenden möchten, wählen Sie nur Bio-Produkte.

Wie sieht es bei Zitrussäften aus?

Beim Auspressen von Orangen, die mit einem Oberflächenmittel (Thiabendazol) behandelt wurden, gelangen bis zu einem Prozent des Wirkstoffes in den Saft. Das zeigen Untersuchungen des bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Ist Zitronensäure problematisch?

Zitronensäure ist in großen Mengen in Zitrusfrüchten enthalten, wird aber auch industriell als Säuerungs- und Antioxidationsmittel eingesetzt. Zitronensäure ist weder für den Körper schädlich noch krebserregend, sie kann jedoch bei häufigem Verzehr den Zahnschmelz angreifen und somit zu Zahnschäden führen.

Vorsicht bei Grapefruit und Medikamenten

Die Wirkung verschiedener Medikamente wird durch den Verzehr von Grapefruit beeinflusst. Der sekundäre Pflanzenstoff Furocumarin (auch Furanocumarin) reagiert im Darm mit einem Enzym und ermöglicht so eine größere Aufnahme bestimmter Wirkstoffe in den Körper. Die Überdosierung führt zu entsprechenden Nebenwirkungen. Das gilt zum Beispiel für Herz-Kreislauf-Medikamente, Schmerzmittel und Präparate zur Behandlung von Infektionen. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Medikamente einnehmen und nicht wissen, ob diese sich mit Grapefruit oder anderen Lebensmitteln vertragen.

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