Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bzfe.de veröffentlichte Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Für die Website wurde ein BITV-Test im Juli 2024 von der Firma SimpleThings GmbH im Anschluss an die Programmierarbeiten durchgeführt. Der Prüftest orientiert sich an dem aktuellen BIK BITV-Test sowie an den Prüfschritten des ETSI EN 301 549 Dokuments (externe Seite, nicht barrierefreie PDF-Datei, 2,2 MB, 186 Seiten).
Verwendet wurden folgende Testutensilien
- Der Screenreader NVDA in der kostenlosen, aktuellen Version
- Der Colour Contrast Analyser (CCA)
Das Testergebnis können Sie hier herunterladen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung im Bereich Gestaltung von Inhalten
- Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert. Bitte nutzen Sie die Kontrastansicht, die Sie in der oberen Servicezeile finden.
- Alternativtexte von Grafiken und Bildern ersetzen die Inhalte nicht immer gleichwertig.
- An einigen anderssprachigen Textstellen fehlt die Auszeichnung mit dem lang-Attribut
- Einige Videos ohne Tonspur haben noch keine ausreichende textliche Alternative. Andere Videos benötigen eine Audiodeskription. Dies kann im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nicht für alle Videos nachgereicht werden.
Wir arbeiten daran, die Website kontinuierlich zu verbessern und bemühen uns um die bestmögliche digitale barrierefreie Zugänglichkeit. Neuerungen auf der Website werden von vornherein barrierefrei umgesetzt, Dokumente wie PDFs sind barrierefrei oder die Inhalte werden im HTML-Format eingestellt.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.03.2025 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unsere Hinweise auf der Seite Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info @ schlichtungsstelle-bgg .de