Wie sicher sind Nahrungsergänzungsmittel?

Was Kontrollen leisten können – und was nicht

Eine geöffnete Hand mit Nahrungsergänzungsmitteln. Im Hintergrund liegt Obst. © Kunstzeug - stock.adobe.com
  • Verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit sind vor allem die Lebensmittelunternehmen.
  • Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikobasiert stichprobenartig, ob Lebensmittelunternehmen all ihren Pflichten, insbesondere zur Sicherheit ihrer Erzeugnisse, nachkommen.
  • Vor allem der Online-Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln ist sehr groß und schnelllebig. Eine flächendeckende amtliche Kontrolle ist unmöglich.
  • Eine gute Information vor dem Einkauf ist wichtig für eine sichere Konsumentscheidung.

Herstellerfirmen in der Verantwortung

Verantwortlich für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln ist vor allem das Herstellungsunternehmen. Es muss geltende Rechtsvorschriften beachten und alles Nötige dafür tun, dass die Einnahme seines Produktes insbesondere nicht gesundheitsschädlich ist. Manchmal tragen auch die Importfirma oder das Handelsunternehmen eine entsprechende Verantwortung oder einen Teil davon. Ob sie all ihre Pflichten einhalten, prüft die in Deutschland zuständige amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder. Unterstützt wird ihre Arbeit durch länderübergreifende Netzwerke, darunter das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF). 

Das funktioniert vereinfacht ausgedrückt so: Stößt ein Netzmitglied zum Beispiel auf ein unsichere Lebensmittel, meldet es diesen Befund an die anderen Netzmitglieder. Häufig lösen Nahrungsergänzungsmittel solche Meldungen aus, zum Beispiel, weil die Produkte nicht zugelassene neuartige Zutaten (Novel Food) enthalten. Oder es werden vermeintlich rein natürliche Schlankheitsmittel oder Potenzmittel als Nahrungsergänzung vertrieben, die verbotene, gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Solche Produkte dürfen nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden.

Trotz Kontrollen bleiben Sicherheitsrisiken

Schwierig ist: Das Angebot ist riesig und schnelllebig, vor allem im Online-Handel. Eine lückenlose Kontrolle durch die Behörden ist unmöglich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher jedes Angebot für Nahrungsergänzungsmittel kritisch hinterfragen. Dabei lautet die Devise: Finger weg von Produkten, die mit Wunderwirkungen beworben werden oder Zutaten enthalten, die unbekannt oder arzneimitteltypisch sind.

Anzeigepflicht ja, aber keine Zulassung

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen deshalb ohne vorherige Zulassung auf den Markt. Sie müssen aber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden – und zwar bevor sie das erste Mal in Deutschland auf den Markt kommen. Damit drückt der Gesetzgeber aus: Wir haben es hier mit einer besonderen Warengruppe zu tun. Die Anzeigepflicht soll der amtlichen Lebensmittelüberwachung helfen, den Markt zu überblicken.

Zuständig für die Anzeige ist das Herstellungs- oder Importunternehmen. Die Anzeige beinhaltet ein Musteretikett. Weitere Angaben, etwa über geplante Werbeanzeigen, sind nicht erforderlich. Das BVL nimmt keine rechtliche Prüfung des Etiketts vor und begutachtet auch nicht die Produktsicherheit. Zuständig hierfür sind die Bundesländer, die die Produkte im Rahmen von risikobasierten Routinekontrollen oder in Folge konkreter Beschwerden prüfen.

Mit viel Eigenverantwortung zum sicheren Einkauf

Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland angeboten werden, müssen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit erfüllen. Das gilt auch, wenn die Personen, die die Produkte vertreiben, ihren Firmensitz nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. In der Realität ist das jedoch oft anders. Das zeigen RASFF-Jahresberichte genauso wie Rechercheergebnisse der Zentralstelle G@ZIELT, mit der in Deutschland der Online-Handel mit Lebensmitteln überwacht wird. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Vorsicht bei Bestellungen aus Drittländern.

Doch auch innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln. Sie betreffen zum Beispiel Stoffe wie das körpereigene Hormon Melatonin. Es beeinflusst das menschliche Wach-Schlaf-Verhalten – und melatoninhaltige Produkte galten in Deutschland selbst in kleinen Dosierungen lange Zeit als zulassungspflichtige Arzneimittel. In Italien hingegen sind Produkte mit denselben Dosierungen schon lange als Nahrungsergänzungsmittel im Handel. Auch zu Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen gibt es EU-weit unterschiedliche Auffassungen. Geplant ist es, sich auf EU-weit einheitliche verbindliche Werte für bestimmte Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln zu verständigen. So oder so gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich immer gut über eine Nahrungsergänzung informieren, bevor sie ein Produkt tatsächlich nutzen.

Weitere Informationen

Das Wichtigste zu Nahrungsergänzungsmitteln auf einen Blick


Weitere Informationen

Klartext Nahrungsergänzung

Die Verbraucherzentrale liefert Verbraucherinnen und Multiplikatoren eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz sowie Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern.