Wie informiere ich mich über Nahrungsergänzungsmittel?

Verschiedene Quellen nutzen

Ein junger Mann schaut auf ein Smartphone in seiner Hand. © Krakenimages – stock.adobe.com
  • Alle Nahrungergänzungsmittel müssen bestimmte Pflichtangaben tragen, unter anderem zu Inhaltsstoffen und zur Dosierung des Produktes.
  • Für die Produkte wird viel geworben, zum Beispiel in Zeitschriften, in Online-Shops und über Social Media. Diese Werbung sollte immer kritisch hinterfragt werden.
  • Es gibt eine Reihe unabhängiger, wissenschaftlich abgesicherter Informationsangebote, die bei einer bewussten Kaufentscheidung helfen können.

Vorab gut informieren

Der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ auf der Verpackung bedeutet: Dieses Produkt ist ein Stoffkonzentrat, das die allgemeine Ernährung ergänzen soll. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher sich im Angebot der Nahrungsergänzungsmittel zurechtfinden können, gibt es verbindliche Regeln zur Kennzeichnung. Danach muss auf dem Etikett von jedem Nahrungsergänzungsmittel zum Beispiel stehen, welche Nährstoffe und sonstigen Stoffe es liefert und in welcher Menge. Oft sind die Packungen auch reich an Werbebotschaften.

Bevor ein Nahrungsergänzungsmittel im Einkaufskorb landet, sollten daher neben Packungsangaben immer auch unabhängige Informationen gelesen werden. Frei von wirtschaftlichen Interessen und wissenschaftlich fundiert informieren zum Beispiel die Verbraucherzentralen auf ihrer Internetseite Klartext Nahrungsergänzung. Auch in einer ärztlichen Beratung oder von einer Ernährungsfachkraft können Fragen geklärt werden.

Pflichtinformationen zur Produktart und Dosierung

Nahrungsergänzungsmittel gibt es in den unterschiedlichsten Zusammensetzungen. Wie bei anderen verpackten Lebensmitteln verrät das Zutatenverzeichnis, welche Nährstoffe und sonstigen Stoffe in einem Präparat enthalten sind. Zusätzlich muss auf der Verpackung immer stehen, welcher Stoff oder welche Stoffgruppe das Produkt ausmacht, zum Beispiel „Magnesium“, „Kieselerde“ oder „Vitamin-B-Komplex“.

Darüber hinaus gibt es weitere Kennzeichnungspflichten:

  • Auf der Verpackung muss immer eine Verzehrsempfehlung stehen, zum Beispiel „1 Kapsel täglich“.
  • Zusätzlich muss angeben sein, welche Mengen der charakteristischen Inhaltsstoffe des Produktes in dieser Dosierempfehlung stecken, zum Beispiel „5 mg Zink pro Kapsel“.

Für Vitamine und Mineralstoffe gibt es noch eine Besonderheit: Für sie gibt es Orientierungswerte über ihre täglichen Zufuhrmengen – sogenannte Referenzmengen. Bei einem Zink-Präparat zum Beispiel müssen Herstellerfirmen angeben, zu welchem Prozentanteil die von ihnen empfohlene Tagesdosis die Referenzmenge an Zink abdeckt. Diese Referenzmengen sind gesetzlich verankert. Für Pflanzenextrakte, Glucosamin oder andere Stoffe, die auch als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden, gibt es solche Werte nicht. Denn es fehlt an Wissen, in welchen konkreten Mengen diese vom Körper gebraucht werden – und mitunter auch, ob überhaupt.

Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

Lebensmittel, also auch Nahrungsergänzungsmittel, dürfen unter bestimmten Bedingungen mit gesundheitsbezogen Angaben (Health Claims) beworben werden. Knapp 250 solcher Angaben sind nach der europäischen Health Claims-Verordnung ausdrücklich zugelassen, viele davon in Bezug auf die Wirkung von Vitaminen und Mineralstoffen. Damit die Werbung mit einem Health Claim zulässig ist, muss in der Regel die übliche Verzehrsmenge eines Lebensmittels pro Tag bestimmte Mindestmengen des beworbenen Stoffes liefern. Bei Nahrungsergänzungsmitteln gelingt das leicht, schließlich handelt es sich laut Gesetz um Stoffkonzentrate. Zum Beispiel ist die Aussage „Pantothensäure (Vitamin B5) trägt zu einer normalen geistigen Leistung bei“ erlaubt, wenn eine Tagesdosis 0,9 mg des Vitamins liefert. Übersetzt in die Sprache der Werbung steht dann oft plakativ „für die Nerven“ auf der Verpackung. Das ist erlaubt, wenn zumindest ein Sternchenhinweis darauf verweist, dass nur eine unterstützende Wirkung gemeint ist.

Wo besondere Aufmerksamkeit gefragt ist

Für Pflanzenextrakte wie Ginkgo, Melisse oder Mate gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Ihr Zusatz als solcher ist aber in der Regel zulässig. Manche Herstellerfirmen nutzen solche Pflanzenzusätze als werbewirksame „Schmuckzutat“. Ginkgo zum Beispiel haftet der Ruf als Gedächtnismittel an. Bewiesen ist das in lebensmitteltypischen Verzehrsmengen jedoch nicht. Wenn aber ein Nahrungsergänzungsmittel mit Ginkgo zusätzlich Kupfer enthält, kann die Botschaft „für die geistige Leistungsfähigkeit“ zulässig sein. Auf die Zutat Ginkgo könnte aber genauso gut verzichtet werden.

Der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel sollte daher immer mit einer gesunden Portion Skepsis begegnet werden. Das gilt auch für Botschaften wie „apothekenexklusiv“ oder „hochdosiert“. Denn der Apothekenverkauf ist kein Qualitätsmerkmal für Nahrungsergänzungsmittel. Und es ist nicht bewiesen, dass das Prinzip „viel hilft viel“ Vorteile bietet. Hier ist eher das Gegenteil der Fall.

Social Media und Publikumsmedien

Journalistische Beiträge über Nahrungsergänzungsmittel, die in Publikumsmedien oder im Internet veröffentlicht werden, unterliegen keiner systematischen Kontrolle in Bezug auf ihre fachliche Richtigkeit. Zwar sind Journalistinnen und Journalisten dazu verpflichtet sorgfältig zu recherchieren und unabhängig zu berichten. Redaktionelle Beiträge, etwa über die Nährstoffversorgung der Bevölkerung, müssen immer von Werbung getrennt sein. Doch haben Publikumsmedien nicht primär den Auftrag zur Ernährungsbildung. Bei einigen Medien zählt der schnelle Nachrichtenwert mehr als die wissenschaftliche Fundiertheit der Meldung.

Im Internet kann heute ohnehin praktisch jeder und jede Beiträge über Ernährungsthemen veröffentlichen, etwa auf einer eigens gestalteten Website oder über Social Media. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Werden zum Beispiel persönliche Erfahrungen als Fakten verkauft, stehen wahrscheinlich Absatzinteressen dahinter. Gute Informationen sollten immer neutral und transparent dargestellt sein.

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Das Wichtigste zu Nahrungsergänzungsmitteln auf einen Blick


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Klartext Nahrungsergänzung

Die Verbraucherzentrale liefert Verbraucherinnen und Multiplikatoren eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz sowie Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern.