Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Lebensmittel, keine Arzneimittel

Auf einer Hand liegen mehrere Medikamente. Im Hintergrund sieht man diverses Gemüse und Obst. © Michael – stock.adobe.com
  • Nahrungsergänzungsmittel sollen die Ernährung gesunder Menschen ergänzen.
  • Oft liefern sie Vitamine oder Mineralstoffe, sie enthalten aber auch zahlreiche andere Stoffkonzentrate, zum Beispiel Omega-3-Fettsäuren oder Pflanzenextrakte.
  • Sie sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung.
  • Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel.

Definition

Als Nahrungsergänzungsmittel werden Lebensmittel bezeichnet, die in dosierter Form, meist als Tabletten oder Kapseln, seltener als Pulver oder Flüssigkeit, in den Handel kommen. Sie sollen die allgemeine Ernährung von gesunden Menschen ergänzen. Ein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sind sie nicht. Zur Ergänzung liefern sie Konzentrate klassischer Nährstoffe, zum Beispiel Vitamin C, Magnesium oder Omega-3-Fettsäuren. Oft enthalten sie (auch) andere Stoffkonzentrate, zum Beispiel Antioxidantien oder Pflanzenextrakte. 

Auf dem Markt werden auch Kieselerde, Hefe-Presslinge oder Haifischknorpelextrakt als Nahrungsergänzung vertrieben. Einen erwiesenen Nutzen für den Körper müssen Nahrungsergänzungsmittel nicht bieten. Aber: Sie dürfen der Gesundheit auch nicht schaden.

Lebensmittel, keine Arzneimittel

Nahrungsergänzungsmittel sollen gesunden Menschen dabei helfen gut versorgt zu sein, zum Beispiel wenn ihre persönliche Ernährung nicht alle wichtigen Nährstoffe liefert.

Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Heilung von Krankheiten und dürfen auch nicht entsprechend beworben werden. Für diesen Zweck gibt es Arzneimittel, deren Wirksamkeit in einem amtlichen Zulassungsverfahren vorab geprüft wird. Bei den Arzneimitteln sind Gesundheitsrisiken akzeptiert, wenn ihr Nutzen überwiegt. Details dazu regelt das Arzneimittelrecht. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dagegen dem Lebensmittelrecht. Sie dürfen daher per se nicht gesundheitsschädlich sein.

Nahrungsergänzungsmittel sind Konzentrate von Nährstoffen oder anderen Stoffen, die körperliche Funktionen und damit auch die Gesundheit beeinflussen können. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen mit zugelassenen Gesundheitsangaben, sogenannten Health Claims, beworben werden. Vitamin-C-Präparate zum Beispiel liefern in der Regel so viel Vitamin C, dass sie die Aussage „unterstützt die normale Funktion des Immunsystems“ tragen dürfen. Zwar sind viele klassische Lebensmittel wie Zitrusfrüchte, Tomaten oder Paprika ebenfalls reich an Vitamin C und dürften daher genauso beworben werden. Tatsächlich passiert das aber selten.

Was enthalten sein darf

Im Gesetz steht, dass Nahrungsergänzungsmittel Konzentrate von „Nährstoffen sowie anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder sonstiger Wirkung“ sind. Übersetzt heißt das: Sie können klassische Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente sowie Fettsäuren, aber auch andere Stoffe wie Lycopin, Glucosamin oder Kräuterextrakte enthalten. Selbst Konzentrate von Algen wie Spirulina und Chlorella, Bierhefe, Kieselerde oder Gelée Royal werden als Nahrungsergänzung vertrieben. Die Liste ließe sich weiter fortsetzen.

In Fachkreisen wird viel darüber debattiert, welche Nahrungsergänzungsmittel eigentlich sinnvoll sind – und für wen konkret. Eine Antwort dazu können zum Beispiel eine Ernährungsfachkraft oder Ärztinnen und Ärzte geben. Das Lebensmittelrecht beantwortet solche individuellen Fragen nicht. Es trifft allgemeine Regelungen, damit die auf dem Markt verfügbaren Lebensmittel sicher sind und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht getäuscht werden. Eine rechtliche Anforderung, dass Nahrungsergänzungsmittel nutzbringend sein müssen, gibt es nicht.

Herstellerfirmen in der Pflicht

Konkrete Regeln zur Zusammensetzung ihrer Produkte gibt es nur wenige – entscheidend ist, dass das Produkt sicher ist. Dafür verantwortlich ist die Firma, die die Produkte herstellt oder auf den Markt bringt. Einige Zutaten wurden aus Sicherheitsgründen für Lebensmittel, also auch Nahrungsergänzungsmittel, ausdrücklich verboten, etwa Ephedrakraut und Zubereitungen daraus. Für Monacoline – auch als Roter Reis bekannt – sind Höchstmengen vorgeschrieben. Nahrungsergänzungsmittel dürfen auch keine Stoffe mit arzneilicher Wirkung enthalten.

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Das Wichtigste zu Nahrungsergänzungsmitteln auf einen Blick


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Klartext Nahrungsergänzung

Die Verbraucherzentrale liefert Verbraucherinnen und Multiplikatoren eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz sowie Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern.

Mikronährstoffe und Co.

Das Internetportal des Bundesinstituts für Risikobewertung enthält aktuelle Informationen rund um Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Substanzen, die wir mit der Nahrung aufnehmen oder die als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden.