Wo kann ich Nahrungsergänzungsmittel kaufen?

Jeder Verkaufsort hat Vor- und Nachteile

Ein Frau schaut in einer Apotheke auf eine Verpackung. © Rido – stock.adobe.com
  • Im Einzelhandel angebotene Nahrungsergänzungsmittel sind oft besser kontrolliert als Online-Angebote.
  • Apotheken sind kein Garant für eine besondere Qualität eines Nahrungsergänzungsmittels.
  • Ärztinnen und Ärzte dürfen zur Einnahme eines Nährstoffs oder einer Nährstoffkombination raten, nicht jedoch konkrete Produkte empfehlen oder verkaufen.

Überblick

Nahrungsergänzungsmittel gibt es oft dort zu kaufen, wo es Lebensmittel gibt, zum Beispiel in Supermärkten, Reformhäusern und Drogerien. Doch nicht nur dort: In Apotheken stehen sie auf Platz drei der wichtigsten freiverkäuflichen Produktgruppen. Und der Internethandel mit Nahrungsergänzungsmitteln wächst seit Jahren. Die meisten Nahrungsergänzungsmittel werden laut einer aktuellen Umfrage der Verbraucherzentralen in Drogerien und Apotheken gekauft (je 40 Prozent der Befragten), gefolgt von Internet (24 Prozent) und Supermärkten (23 Prozent). Weitere Vertriebswege sind zum Beispiel Sportstudios oder das Direkt-Marketing über selbstständige Händler, unter anderem über Social Media. Lediglich ein Verkauf über Arztpraxen oder auf sogenannten Kaffeefahrten ist ausdrücklich verboten.

Einige Vertriebswege für Nahrungsergänzungsmittel haben Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher, keiner jedoch bietet das „Rund-herum-Sorglos-Paket“.

Verkaufsstätten der Wahl: Drogerien und Apotheken

In Drogerien füllen Nahrungsergänzungsmittel oft ganze Regalwände. Das Sortiment reicht von klassischen Vitamin- und Mineralstoff-Präparaten bis hin zu Produkten mit Pflanzenextrakten oder solchen, die wie Schlankheitsmittel aufgemacht sind. Eine fachlich fundierte Beratung kann hier in der Regel nicht erwartet werden. Der Vorteil beim Einkauf vor Ort: Im Fall von Produktmängeln oder Beanstandungen hat die zuständige amtliche Lebensmittelüberwachung sofort eine für das Produkt verantwortliche Person, nämlich die Person, die den Laden führt. Das erhöht von vornherein den Druck, dass – wie gesetzlich vorgeschrieben – nur sichere und richtig gekennzeichnete Produkte zum Verkauf angeboten werden.

Apotheken bieten oft ein ausgesuchtes Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln an. Diese Auswahl ist jedoch kein unabhängiges Qualitätsmerkmal. Denn auch Apotheken denken wirtschaftlich. Und für Herstellerfirmen ist es schlicht einfacher, ihre Produkte über den Pharmagroßhandel in Apotheken zu platzieren. Im Discounter-Angebot gelistet zu werden, ist für sie weit schwieriger. Ein Vorteil von Apotheken: Hier gibt es fachkundiges Personal, das zum Beispiel zu etwaigen Wechselwirkungen mit Medikamenten beraten kann. Doch selbst ein pharmazeutisches Studium vermittelt nicht alle Spezialkenntnisse, die für eine fundierte Produktempfehlung wichtig sind. Die Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln kann also je nach Apotheke oder Verkaufspersonal sehr unterschiedlich ausfallen.

Online-Handel: Breites Angebot mit großem Risikopotenzial

Online-Shops ermöglichen es von einem beliebigen Standort aus weltweit Lebensmittel zu vertreiben. Einige Unternehmen nutzen dies, um mit dubiosen Nahrungsergänzungsmitteln ihre Geschäfte zu machen. Denn es ist schwierig für die Behörden, Beanstandungen gegenüber Unternehmen durchzusetzen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, obwohl es Regelungen zur grenzüberschreitenden Amtshilfe gibt. Mit der Zentralstelle G@ZIELT hat die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder zwar ein System entwickelt, wie deutschsprachige Internetangebote besser kontrolliert werden können. Doch auch diese Prüfung erfolgt nur risikobasiert. Und das Angebot im World Wide Web ist riesig, ständig kommen neue Produkte hinzu. Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet ist daher besondere Aufmerksamkeit gefordert. Das heißt: Vorsicht bei Wirkversprechungen, etwa bei Schlankheitsmitteln! Auch vage Dosierempfehlungen sollten skeptisch machen.

Einen Hinweis auf seriöse Online-Shops bieten Gütesiegel, die den Qualitätskriterien der Initiative D21 entsprechen. Diese dürfen nur Online-Unternehmen nutzen, die sich bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachung registriert haben. Wichtig außerdem: ein vollständiges Impressum, am besten aus Deutschland. Das erleichtert im Fall der Fälle auch eine Reklamation.

Verbotene Vertriebswege

Ein ärztlicher Rat zu einer Nahrungsergänzung kann sehr hilfreich sein. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte solche Produkte weder verkaufen noch ein konkretes Produkt empfehlen. Das verstößt gegen das ärztliche Berufsrecht und ist daher wettbewerbswidrig. Wird der Ärztekammer solch ein Fall bekannt, gibt sie dies an die Wettbewerbszentrale weiter, die dann rechtliche Schritte gegen die Ärztin oder den Arzt einleitet.

Bis vor einiger Zeit waren auch Tagesausflugsfahrten mit anschließender Verkaufsveranstaltung – sogenannte „Kaffeefahrten“ – ein beliebter Vertriebsweg für oftmals zu überteuerten Preisen angebotene Nahrungsergänzungsmittel mit zweifelhaftem Nutzen. Dieser Verkaufsmasche hat der nationale Gesetzgeber seit dem 28. Mai 2022 einen Riegel vorgeschoben. Bei Verstoß gegen das Verkaufsverbot drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

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