Partizipation beim Essen und Trinken

Mitwirken – Mitgestalten - Mitbestimmen

Eine Erzieherin sitzt zwischen zwei essenden Kleinkindern am Tisch. © Oksana Kuzmina – stock.adobe.com
  • Rund ums Essen und Trinken können Kinder in vielen Bereichen mitreden und mitbestimmen.
  • Die Möglichkeiten der Partizipation beginnen mit dem Basisrecht der Kinder, über Dinge informiert zu werden, die sie und ihren (Ess)Alltag betreffen.
  • Sie reichen bis hin zur altersgerechten Selbstbestimmung des Kindes als Individuum und innerhalb der Gruppe.
  • Gefördert werden wichtige Kompetenzen, das Demokratieverständnis und die Sinnesschulung der Kinder.
  • Kinder lernen durch Vorbilder. Partizipation sollte deshalb auch innerhalb des Teams und im Umgang zwischen KiTa-Leitung und Team (vor)gelebt werden.

Kinder in alltägliche Ess-Entscheidungen einbeziehen

Partizipation ist ein Prozess, von dem Kinder langfristig profitieren. Indem sie mitreden und mitbestimmen, entwickeln sie wertvolle soziale Kompetenzen und ein Verständnis für Demokratie. Erleben Kinder, dass ihre Bedürfnisse respektiert werden und ihre Meinung zählt, erfahren sie Selbstwirksamkeit und sehen sich als wichtigen Teil der Gruppe. Auch im Selbstbildungsprozess spielt Partizipation eine wichtige Rolle. Die Partizipation von Kindern ist dabei kein Zugeständnis der Erwachsenen, sondern als Kinderrecht gesetzlich verankert. Das gilt auch für die Ernährungsbildung: Wird Essen und Trinken partizipatorisch gestaltet, fühlen sich Kinder mit ihren Vorlieben, Abneigungen und Bedürfnissen ernst genommen. Sie lernen, diese zu kommunizieren und auszuhandeln. Besonders kleine Kinder entwickeln so eher eine positive Haltung zum Thema Essen. 

Partizipation bedeutet nicht, dass Kinder beispielsweise alleinig bestimmen was gegessen wird. Aber sie haben das Recht, sowohl in Gesprächen als auch in Entscheidungen, die sie selbst und die Gruppe betreffen (z.B. zum Speiseplan), ernstgenommen und altersgemäß beteiligt zu werden.

Partizipation ist als Kinderrecht gesetzlich verankert

UN-Kinderrechtskonvention:

  • Artikel 12 Berücksichtigung des Kinderwillens

Rechtliche Grundlage in Deutschland:

  • Sozialgesetzbuch VIII, Kinder‐ und Jugendstärkegesetz
  • Bundeskinderschutzgesetz
  • Gesetze zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in den Bundesländern
  • Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungspläne der Bundesländer

 

Wie Sie Kinder beim Essen und Trinken beteiligen können:

Ernährungsbildung und Partizipation im Kita-Konzept

Unter einer gelungenen Ernährungsbildung versteht das BZfE, die Menschen zu befähigen, ihr Essen und Trinken reflektiert, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst zu gestalten (>> Wie kann Ernährungsbildung gelingen?)

„Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden." Dieses Zitat von Richard Schröder, dem ehemaligen Leiter des ersten Kinderbüros in Deutschland, bringt auf den Punkt, worum es bei der Partizipation geht. Für Kinder und Erwachsene in Kindertageseinrichtungen bedeutet Partizipation „die altersgemäße Beteiligung der Kinder am Einrichtungsleben im Rahmen ihrer Erziehung und Bildung".

Es ist sinnvoll die Umsetzung der partizipativen Ernährungsbildung auch im KiTa-Konzept festzuhalten. Dabei ist sie als Prozess zu verstehen, der von allen Beteiligten getragen und immer wieder überprüft und angepasst werden sollte. Die Beteiligung der Kinder kann in vier Abstufungen erfolgen. In der untenstehenden Tabelle finden sich Beispiele um die Abstufungen mit dem Fokus der Ernährungsbildung zu verdeutlichen.

Erste Stufe - Informiert werden (Basisstufe)

Kinder können nur dann eine selbstbestimmte Entscheidung treffen, wenn sie wissen, worum es geht. Fachkräfte haben daher die Aufgabe, notwendige Informationen altersgerecht für die Kinder aufzubereiten. Auch wenn es z. B. aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich ist, die Kinder in einer Sache partizipieren zu lassen, so muss der Sachverhalt den Kindern zumindest verständlich begründet werden.

  • Den Speiseplan so aufhängen, dass jedes Kind ihn sehen kann.
  • Den Speiseplan so gestalten, dass jedes Kind ihn „lesen“ kann.
  • Beim Essen erläutern was in den Speisen enthalten ist, wie und wo wurden diese hergestellt.
  • Falls es feste Essenszeiten gibt den Kindern erläutern warum dies so ist bzw. nicht geändert werden kann.

Zweite Stufe - Gehört werden

In dieser Stufe der Beteiligung dürfen die Kinder ihre Bedürfnisse und Ideen darstellen und werden gehört.

  • Feedback über (bildgestützte) Fragebögen: Wie hat das Essen geschmeckt? Was können wir dem Caterer sagen?

Dritte Stufe - Mitbestimmen

Nun geht es darum, gemeinsam zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen. In einem Austausch „auf Augenhöhe“ werden Argumente diskutiert und Standpunkte gehört.

  • Die Kinder entscheiden z.B. mit über den Essenplan etc..

Vierte Stufe - Selbstbestimmen

In dieser Stufe überlassen die Erwachsenen den Kindern die Entscheidung. Sie umfasst die Selbstbestimmung der Kinder als Gruppe und die Selbstbestimmung des Kindes als Individuum. Entscheidungen wie „Ziehe ich Hausschuhe an oder laufe ich barfuß?“ trifft jedes Kind eigenverantwortlich für sich selbst. Die pädagogischen Fachkräfte haben in diesem Fall eine ausschließlich moderierende Rolle. 

  • Die Kinder bestimmen, ob sie etwas probieren möchten.
  • Die Kinder bestimmen, ob sie etwas essen möchten: Möchte ich heute Kartoffeln essen oder nicht?

Quelle: Redaktion Kindergarten heute (2023): Partizipation. Beispiele ergänzt durch BZfE.

Ernährungsbildung in den Bildungsplänen der Bundesländer

Die Bildungspläne der Länder geben einen Einblick in die Definitionen und Umsetzungsmöglichkeiten der Partizipation im Betreuungsalltag. Auf dem deutschen Bildungsserver finden sich alle Bildungspläne für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen der einzelnen Bundesländer. Schauen Sie gern in den für Sie passenden Plan. Untenstehend finden Sie Auszüge aus drei Bundesländern in den Kontext Ernährungsbildung gesetzt.


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